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Baumann Isidor · Ständerat · 2016-12-14

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Die Motion aus dem Nationalrat "Zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps für die Region Nordwestschweiz" verlangt vom Bundesrat, das Grenzwachtkorps sei mit insgesamt 100 zusätzlichen Stellen aufzustocken. Mindestens ein Drittel dieser 100 Stellen soll der Nordwestschweiz zugewiesen werden.

Begründet wird die anbegehrte Aufstockung mit dem zunehmenden Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung aufgrund des zunehmenden Kriminaltourismus sowie der illegalen Migration. Die Motionärin erachtet aufgrund der geografischen Lage die Nordwestschweiz für besonders exponiert; genannt werden die Erschliessung für den motorisierten Verkehr, die Länge der grünen Grenze ohne natürliche Hindernisse wie Flüsse, Seen oder hohe Gebirge sowie die schweizweit höchste Anzahl Grenzübertritte mit 24 000 Ein- und Ausreisen pro Tag. Aus dieser Überlegung wird in dieser Motion gezielt gefordert, dass ein Drittel der neuzuschaffenden Stellen der Nordwestschweiz zugewiesen werden muss. In der Begründung wird zwar die bereits erfolgte bescheidene Aufstockung des Grenzwachtkorps gewürdigt, aber auch gesagt, diese genüge nicht für die Erfüllung der Kernaufgaben des Grenzwachtkorps.

Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme die Einschätzung und Begründung der Motion aber nicht. Er verweist auf den Geschäftsbericht des Bundesrates 2013 zur Eidgenössischen Zollverwaltung. Darin wird die Aufgabenerfüllung des Grenzwachtkorps detailliert beschrieben und auf die Schaffung von zusätzlichen 35 Stellen hingewiesen. Der Bundesrat versichert, auch künftig der Sicherheit der Bevölkerung in der Schweiz besondere Beachtung zu schenken und dabei die gesetzten Prioritäten und die vorhandenen Mittel zu berücksichtigen. Speziell wehrt sich der Bundesrat gegen eine regionale Zuteilung von Personalressourcen durch politische Entscheide. Die Personalzuteilung bzw. -einsätze seien operative Kompetenz und müssten dies bleiben. Der Bundesrat beantragt mit diesen Begründungen die Ablehnung der Motion.

Der Nationalrat hat am 19. September dieses Jahres gegen den Antrag des Bundesrates die Motion mit 103 zu 56 Stimmen bei 28 Enthaltungen angenommen.

Ihre Kommission, die SiK-SR, hat sich an der Sitzung vom Chef des Grenzwachtkorps, Herrn Noth, ausführlich über die aktuelle Sicherheitslage an den Grenzen und über die Einsätze des Grenzwachtkorps sowie über die Zusammenarbeit mit den Kantonen orientieren lassen. Seinen Ausführungen war unmissverständlich zu entnehmen, dass die Aufgabenvielfalt und die richtige Prioritätensetzung, auch bezogen auf die Einsatzstandorte, eine permanente Herausforderung des Grenzwachtkorps als Ganzes seien und dass dies auch für die einzelnen Mitarbeitenden gelte. Dies werde aus heutiger Sicht auch künftig so bleiben. Mit Prioritätensetzung und dem Mut, gewisse Aufgaben zu vernachlässigen, werde und könne der Auftrag mit dem aktuellen Personalbestand wahrgenommen werden.

Die Kommission kam nach den Ausführungen des Chefs des Grenzwachtkorps und fundierten Diskussionen zum Schluss, dass das Grenzwachtkorps aufgrund der bereits getroffenen Massnahmen sowie der guten Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und den Kantonen mit den jetzigen Beständen in der Lage sein sollte, seine Aufgabe zu bewältigen. Überdies verweist die Kommission namentlich auf die von beiden Räten angenommene Motion 15.3494, mit welcher das Wachstum des Bundespersonalbestandes gestoppt und der Bestand von 35 000 Vollzeitäquivalenten gemäss Voranschlag 2015 nicht überschritten werden soll, sowie auf die vom Ständerat gefassten Beschlüsse zum Stabilisierungsprogramm vom September 2016.

Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der zwischen 2015 und der ersten Hälfte 2016 bereits bewilligten Mittel für insgesamt 48 zusätzliche Grenzwachtkorpsstellen hält es die Kommission momentan für nicht angemessen, das Grenzwachtkorps weiter aufzustocken. Im Speziellen erachtet die Kommission die im Motionstext enthaltene Vorgabe, das Grenzwachtkorps in der Nordwestschweiz sei mit mindestens einem Drittel der geforderten Stellen zu verstärken, als nicht stufengerecht. Die Verteilung der Bestände auf die Regionen ist eindeutig keine Aufgabe der Legislative. Das Grenzwachtkorps muss alleine über diese Kompetenz verfügen können.

Die Kommission verlangt, dass künftig regelmässig über die Sicherheitslage an der Grenze und die entsprechenden Bedürfnisse des Grenzwachtkorps durch den Bundesrat informiert werden solle. Ausgehend von dieser Betrachtung beantragt die SiK-SR einstimmig, die vorliegende Motion abzulehnen.