Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Ich spreche jetzt zu beiden Geschäften, weil zwischen ihnen ein Zusammenhang besteht. Es geht, es wurde bereits gesagt, bei der Standesinitiative Basel-Landschaft um die Ausweitung des Electronic Monitoring, also der elektronischen Fussfessel. Die elektronische Fussfessel ist eine Möglichkeit des Sanktionenvollzugs, die modern ist und die es erlaubt, einen verurteilten Straftäter im Rahmen seiner Bewegungsfreiheit auf elektronischem Weg zu kontrollieren. Damit ist es nicht notwendig, ihn einzusperren. Das Electronic Monitoring bietet zahlreiche Vorteile. Angefangen damit, dass es wesentlich günstiger ist als der Strafvollzug, lässt es auch die Möglichkeit zu, dass ein Täter in seinem sozialen und beruflichen Umfeld integriert wird. Die Nebenerscheinungen, die ein Strafvollzug mit sich bringt, die häufig aus einem Straftäter keinen besseren Menschen machen, werden auch vermieden. Von dem her ist das also eine rundum positive Alternative zum klassischen Sanktionenvollzug, zur klassischen Freiheitsstrafe.
Das Ziel, das mit der Standesinitiative Basel-Landschaft verfolgt wird, nämlich die Möglichkeit der Anwendung des Electronic Monitoring von zwölf Monaten auf drei Jahre Freiheitsstrafe auszuweiten, ist also ein lobenswertes. Entsprechend hat die Kommission für Rechtsfragen auch Verständnis für dieses Anliegen, aber - das ist der Grund, warum die Kommission für Rechtsfragen Ihnen beantragt, der Initiative keine Folge zu geben - das revidierte Sanktionenrecht, das die Möglichkeit des Electronic Monitoring vorsieht, tritt erst per 2018 in Kraft. Im neuen Sanktionenrecht wird das Electronic Monitoring im Umfang von zwölf Monaten vorgesehen. Es ist durchaus möglich, das räumt die Kommission für Rechtsfragen ein, dass das etwas zaghaft war und vielleicht etwas erweitert werden sollte, aber es wäre etwas seltsam, wenn wir die Erweiterung dieser Sanktionsmöglichkeit vorsehen würden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist.
Entsprechend ist die Kommission für Rechtsfragen der Ansicht, dass eine Überprüfung durchaus zweckmässig ist. Deshalb schlägt sie dem Rat nun erstens vor, der Initiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu geben, und zwar mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Zweitens schlägt die Kommission für Rechtsfragen vor, das Kommissionspostulat anzunehmen. Dieses umfasst den Auftrag, das Electronic Monitoring zu überprüfen. Die Kommission für Rechtsfragen hat diesem Postulat konsequenterweise einstimmig zugestimmt und möchte damit den Bundesrat beauftragen, Praxiserfahrungen mit dem neuen Electronic Monitoring ab 2018, also ab Inkrafttreten des neuen Sanktionenrechtes, zu sammeln. Er soll die Praxiserfahrungen der ersten drei Jahre auswerten und dann der Kommission und dem Parlament einen Bericht vorlegen, sodass wir auf der Basis dieses Berichtes dann entscheiden können, ob es allenfalls sinnvoll ist, in die Richtung zu gehen, die der Kanton Basel-Landschaft hier vorschlägt.
Entsprechend beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen, wie gesagt, mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative Basel-Landschaft keine Folge zu geben. Weiter beantragt sie einstimmig, das Postulat der Kommission für Rechtsfragen anzunehmen.