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Vogler Karl · Nationalrat · 2016-12-14

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Namens einer starken Minderheit bitte ich Sie, die Motion Häberli-Koller 16.3038 anzunehmen.

Sie haben es gehört: Die Motion beauftragt den Bundesrat, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen, damit Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen ausserhalb der Bauzone einfacher, schneller und möglichst kostengünstig erstellt oder den veränderten Anforderungen angepasst werden können.

Wir haben heute die unbefriedigende Situation, dass es bei der Realisierung von Transformatorenstationen und ähnlichen der Versorgung mit elektrischer Energie dienenden Kleinanlagen ausserhalb der Bauzone zu grossen Problemen kommt und, wenn überhaupt eine Bewilligung erteilt wird, das Verfahren mit massiven zeitlichen Verzögerungen verbunden ist. Ich habe das im Rahmen der in der UREK-NR geführten Diskussion anhand eines Falles aus meinem Wohnortkanton erläutert. Bei diesem ging es darum, eine bisherige Transformatorenstation mit zwei Holzmasten durch eine Transformatorenstation mit einem Stahlmast zu ersetzen. Die Holzmasten waren faul und mussten dringend ersetzt werden. Obwohl keinerlei Einsprachen gegen das Vorhaben erhoben worden waren, lehnte das Esti das Vorhaben aufgrund einer negativen Stellungnahme des ARE ab - das wohlverstanden nach zwei Jahren. Die entsprechende Begründung hierzu erspare ich Ihnen.

Nun ist es so, es wurde gesagt, dass das ARE und das Esti die Problematik zwischenzeitlich erkannt und eine Vereinbarung des Inhaltes abgeschlossen haben, dass bei der Realisierung einer solchen Anlage unter bestimmten Voraussetzungen auf das Einholen einer Stellungnahme beim ARE verzichtet werden kann. Das ist ein erster guter Ansatz. Allein, dieser reicht nicht. Denn gemäss der genannten Vereinbarung kann das ARE jederzeit verlangen, dass es zu einem konkreten Projekt wieder angehört wird. Ausserdem kann die Vereinbarung jederzeit auch wieder angepasst werden.

Nach Meinung der Kommissionsminderheit reicht diese Vereinbarung entsprechend nicht, um die Rechtssicherheit, die in dieser für die Elektrizitätswerke wichtigen Sache notwendig ist, zu schaffen und die Problematik nachhaltig zu lösen. Letztlich geht es dabei um materielle Fragen, sprich beispielsweise um die Frage der Standortgebundenheit solcher Anlagen, die diskutiert und gelöst werden müssen. Auch reicht nach Meinung der Kommissionsminderheit der Hinweis des Bundesrates nicht, die Sache im Rahmen der Strategie Stromnetze regeln zu wollen. Jedenfalls muss mittels Annahme der Motion der entsprechende Druck aufrechterhalten werden. Ein Letztes: Die Vereinfachung des Baus und des Ersatzes elektrischer Anlagen ausserhalb des Baugebietes ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung hin zu einem dezentralisierten Netz.

Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Motion anzunehmen.