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Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Natürlich äussere ich mich nicht gerne gegen die Motion von Herrn Janiak. Dies nicht nur aus persönlichen Gründen, sondern auch deshalb, weil ich ja nicht unbedingt dafür bekannt bin, dass ich in strafrechtlicher Hinsicht der Strafverfolgungsbehörde wenig Mittel zur Verfügung stellen und sie einschränken möchte. Im Gegenteil, ich habe beispielsweise das Büpf, das Herr Janiak angesprochen hat, unterstützt.

Trotzdem bin ich dezidiert der Ansicht, dass die Motion abgelehnt werden muss. "Kronzeugenregelung", das tönt toll. Der Kronzeuge, wer kennt ihn nicht aus Mafia-Filmen? Was ist ein Kronzeuge? Herr Janiak hat es schon gesagt: ein geständiger Täter, der zum Informanten wird. Deshalb auch der Einsatzbereich: kriminelle Organisationen, terroristische Organisationen. Sie brauchen ja jemanden, der in eine Organisation eingebunden ist und aus dieser Organisation heraus Informationen zur Verfügung stellen kann.

Die Motion hat also primär das Ziel, organisierte Kriminalität und Terrorismus, quasi als Spezialfall organisierter Kriminalität, zu bekämpfen. Das tönt gut, aber wir haben grundsätzliche Probleme: Mit solchen Instrumenten, die gut gemeint sind, wird eine rote Linie überschritten, die der Gesetzgeber nicht überschreiten darf. Ich garantiere Ihnen, wenn Sie das tun, dann werden in späteren Jahren unsere Nachfolger auf uns zurückblicken und sagen: Ja, da haben sie über das Ziel hinausgeschossen. Dies aus verschiedenen Gründen, Herr Janiak hat es zum Teil schon angetönt, allerdings aus meiner Sicht die falschen Schlussfolgerungen gezogen.

Erstens ist die Kronzeugenregelung fehleranfällig. Natürlich werden Informationen verifiziert. Aber jemand, der in einer kriminellen oder terroristischen Organisation tätig ist und sich als Informant zur Verfügung stellen will, hat einen klaren Anreiz, sich möglichst interessant zu machen. Er will und muss etwas verkaufen, es geht hier um einen Deal. Machen Sie sich keine Illusionen: Die kommen nicht für ein bisschen mildere Bestrafung oder für ein bisschen bessere [PAGE 1209] Vollzugsmöglichkeiten; die wollen etwas herausdealen, sonst setzen sie sich der Gefahr, die Herr Janiak zu Recht geschildert hat, gar nicht aus.

Was verkaufen diese Personen? Sie verkaufen möglichst interessante Informationen. Damit haben hierarchisch höhere Informanten tendenziell die besseren Möglichkeiten als die kleinen Strassendealer, die keine guten Informationen haben. Interessant sind die Personen im "mittleren Kader" einer kriminellen Organisation; diese können die guten Informationen liefern. Interessant sind natürlich auch die ganz Hohen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellen können. Diese Informationen kann man bis zu einem gewissen Grad verifizieren, aber natürlich nur teilweise.

Wenn jetzt Herr Janiak sagt, man werde nie jemanden nur wegen einer Kronzeugenregelung verurteilen, dann sage ich Ihnen Folgendes. Ich spreche dabei aus Erfahrung: Wie Sie wissen, habe ich einige Jahre in Südamerika gelebt, wo ich unter anderem als Anwalt tätig war. Ich kenne kriminelle Organisationen, war ich doch in den Achtziger- und Neunzigerjahren in Kolumbien tätig; ich weiss also, was kriminelle Organisationen sind. Ich weiss auch, dass Informationen, die von Informanten stammen, die sich der Gefährdung von Leib und Leben aussetzen, nur verwendet werden, wenn man keine anderen Informationen, keine anderen Aussagen oder Beweismittel hat. Dann nämlich sind diese Informationen besonders interessant; ansonsten verzichtet man eher darauf, sie zu verwenden. Sie sind jedoch fehleranfällig, weil sie schlecht überprüft werden können und weil ein Anreiz besteht, irgendeine Information notfalls auch zu erfinden.

Das zweite, und das ist für mich das zentrale Argument, ist das rechtsstaatliche Argument. Herr Janiak hat aus der bundesrätlichen Botschaft zur Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung zitiert; ich möchte aber das ganze Zitat vorlesen, das ich mir nämlich auch herausgeschrieben habe: "Zwar kann der Einsatz von Kronzeugen namentlich beim Aufbrechen von Verbrechensorganisationen von grosser, wenn nicht sogar ausschlaggebender Bedeutung sein. Demgegenüber bestehen aber aus rechtsstaatlicher Sicht erhebliche Bedenken." Diese Aussage des Bundesrates gilt noch heute. Die Rechtsgleichheit ist ein zentrales Element. Es haben verschiedene Täter Delikte verübt, und nun soll einer der Täter erheblich bevorzugt werden, weil er mit der Strafverfolgungsbehörde kooperiert.

Nun können Sie sagen, gut, wir geben ihm quasi ein "Goodie", weil er nun mit uns arbeitet. Aber damit werden Sie der Schuld, die er auf sich geladen hat, nicht gerecht. Und vor allem, ich sage es noch einmal: Es sind ja vor allem die Interessanten, die man haben will; es sind dann die Grossen, die sich freikaufen können, und die Kleinen, die weiterhin bestraft werden sollen. Ausserdem haben Sie die Situation, dass ein Täter, also jemand, der Schuld auf sich geladen hat, nun zum Zeugen wird, also zu einem Instrument der Anklage. Das erscheint mir aus rechtsstaatlichen Gründen sehr fragwürdig.

Nun kommt der dritte Punkt: Warum sollten wir das alles in Kauf nehmen? Warum sollten wir ein Instrument in Kauf nehmen, das fehleranfällig ist? Warum sollten wir im Strafprozess ein Instrument in Kauf nehmen, das die Rechtsstaatlichkeit unterwandert? Warum? Ja, weil wir etwas erreichen wollen. Ich garantiere Ihnen, wir werden in der Schweiz damit wenig erreichen. Wir sind - ich vergleiche wieder mit Südamerika - nicht in einer Situation systematischer Unterwanderung durch kriminelle Organisationen, in der wir sagen müssen, wir müssen dies mit unkonventionellen Mitteln aufbrechen. Man hat schon vor zehn oder zwanzig Jahren darüber diskutiert, wie schlimm es in der Schweiz mit den kriminellen Organisationen ist. Man sagte, man müsse sie unbedingt bekämpfen. Man hat damals mit der Effizienzvorlage die Bundesanwaltschaft gestärkt. Das hat sich alles als masslos übertrieben erwiesen. Wir wollen es auch nicht unterschätzen, aber dieses Instrument wird in der Praxis, genau wie die von Herrn Janiak erwähnte kleine Kronzeugenregelung, praktisch nie angewendet. Es sind wenige Fälle, und für diese wenigen Einzelfälle dieses Risiko einzugehen und dieses grundsätzliche Prinzip zu unterwandern scheint mir wirklich übertrieben zu sein. Es bringt auch nichts, ausser eben, dass wir erhebliche Risiken eingehen.

Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem. Wenn ich es richtig verstanden habe, will Herr Janiak die Kronzeugenregelung in der Strafprozessordnung einführen. Er will sie also nicht im präventiven Bereich, sondern erst dann, wenn es um die Strafverfolgung selbst geht. Das heisst, wir können damit keine Delikte mehr verhindern, sondern wir können einfach in der Aufklärung bereits verübter Delikte etwas machen. Natürlich können Sie sagen, dass kriminelle Organisationen auch in Zukunft wieder delinquieren werden, aber wir kommen hinterher.

Herr Janiak hat das andere Instrument erwähnt, das ich viel eher empfehlen würde, das Whistleblowing, das heisst das Arbeiten mit Insidern, die sich nicht selbst als Täter exponiert und strafbar gemacht haben. Das scheint mir ein durchaus entscheidendes Element zu sein, an dem wir ja auch arbeiten. Das sind dann Zeugen, die eine höhere Glaubwürdigkeit haben als jemand, der sich selbst im Rahmen der organisierten Kriminalität oder des Terrorismus strafbar gemacht hat.

Vom dem her, zusammenfassend: Ich rate Ihnen dringend davon ab, die Motion zu unterstützen. Ich möchte auf das Votum von Frau Bundesrätin Sommaruga zum Vorstoss vorher im Zusammenhang mit den Dschihadisten hinweisen. - Ja, ich weiss, es ist etwas verwirrend, weil Sie noch nichts gesagt haben, aber ich meine den "Dschihadisten-Vorstoss", den wir vorher behandelt haben. Da hat Frau Bundesrätin Sommaruga gesagt: Passen wir auf, dass wir im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus die Rechtsstaatlichkeit nicht auf der Seite lassen und vergessen, weil das genau das ist, was terroristische Organisationen wollen. Die Grösse unseres Systems ist, dass wir auch Terroristen, auch organisierter Kriminalität mit Rechtsstaatlichkeit begegnen. Das ist die Grösse und Überlegenheit unseres Systems. Deshalb sollten wir daran festhalten, und deshalb ersuche ich Sie, diese Motion abzulehnen.