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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-12-14

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Die Motion Bischof kommt zum falschen Zeitpunkt in einem bereits aufgegleisten Prozess. Sie ist einseitig und widerspricht einem vorgängigen Entscheid unseres Rates. Ich bitte Sie darum im Namen meiner Minderheit, die Motion abzulehnen.

1. Zum Prozess: Der Nationalrat hat am 10. März die Motion unserer Finanzkommission 16.3006, "Individualbesteuerung auch in der Schweiz. Endlich vorwärtsmachen", angenommen. Diese fordert den Bundesrat auf, eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche zum einen die ungleiche Steuerbelastung von Konkubinats- und Ehepaaren und zum andern die negativen Erwerbsanreize für die Zweitverdiener korrigiert. Der Bundesrat hat sich mittlerweile für ein Modell der alternativen Steuerberechnung ausgesprochen. Er erarbeitet aber zurzeit die Botschaft, in welcher schon nur aufgrund der in diesem Rat angenommenen Motionen die Vor- und Nachteile aller möglichen Modelle aufgezeigt werden. Eine weitere Motion zum selben Thema ist zum jetzigen Zeitpunkt deshalb völlig unnötig. Ein Modell auszuschliessen, das von unserem Rat favorisiert wird, ist vom Prozess her widersprüchlich. Es ist auch nicht im Sinne der Ratseffizienz.

2. Die Minderheit beurteilt die Motion als einseitig. Was versteht die Bevölkerung unter der steuerlichen Heiratsstrafe? Es ist zum einen die Realität, dass gewisse Verheiratete mit bestimmten Erwerbskonstellationen mehr Steuern zahlen als nichtverheiratete Paare mit gleichen Konstellationen. Richtigerweise muss man aber anmerken, dass das nur noch eines von zwanzig Ehepaaren betrifft. Neunzehn von zwanzig Ehepaaren zahlen ergo weniger Steuern, als wenn sie unverheiratet wären. Statistisch ist also die Wahrscheinlichkeit, von einem Ehebonus oder von einer Konkubinatsstrafe betroffen zu sein, weitaus grösser. Ich will nicht dagegen sprechen, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, ich möchte einfach relativieren und zeigen, wo das Problem liegt und wie gross es ist.

Unter dem Begriff der Heiratsstrafe werden zum andern aber auch die stossenden stark negativen Erwerbsanreize auf dem Zweiteinkommen subsumiert, da es mit der gemeinsamen Veranlagung von Ehepartnern hohe Grenzsteuersätze gibt. In Kombination mit den anfallenden Kosten für familienexterne Kinderbetreuung oder Verlusten von Prämienverbilligungen wegen des höheren Einkommens ist die Folge, dass sich eben arbeiten finanziell häufig nicht mehr lohnt. Das ist etwas, was Zweitverdienende betrifft; es sind grossmehrheitlich Frauen, die betroffen sind. Hier haben wir einen ganz grossen Handlungsbedarf in unserem Land.

Es sind zwei verschiedene Dinge, die unter dem Begriff der Heiratsstrafe subsumiert werden. Wir können das eine ohne das andere lösen, es ist eben nicht dasselbe. Das ist das, was die Motion tun will. Sie will die erste Ungleichbehandlung angehen, indem sie eine Besserstellung des einen Modells, des Ehemodells, verlangt, dies aber, ohne die Abhalteeffekte zu korrigieren. Das geschieht zum Beispiel mit dem Vorschlag zu einem Splittingmodell. Das ändert aber nichts am Problem, dass das Einkommen des Zweitverdieners - meist das Einkommen der Frau - höher belastet wird als das Ersteinkommen. Die Haushalte fahren dann zwar finanziell besser, doch für Frauen werden eben keine zusätzlichen Erwerbsanreize geschaffen. Die Motion ist darum sehr einseitig und unvollständig. [PAGE 2242]

Inhaltlich lesen wir als Minderheit die Motion so, dass sie einfach die Individualbesteuerung verhindern will. Das sollten wir zum heutigen Zeitpunkt nicht tun, sondern wir sollten die Diskussion im Frühjahr führen, wenn die Botschaft des Bundesrates vorliegt. Das Finanzdepartement hat in einer Simulation geschätzt, dass eine Individualbesteuerung positive Arbeitsanreize im Umfang von rund 50 000 zusätzlichen vollzeitäquivalenten Arbeitsplätzen oder Arbeitswilligen zur Folge hätte. Das ist viel. Die OECD rät der Schweiz zu diesem Modell, zu einem Modell der Individualbesteuerung. Sie sagt, dass wir das BIP um bis zu 3 Prozent steigern könnten, wenn es endlich gelänge, die Frauen besser ins Erwerbsleben zu integrieren. Das ist unter anderem mit einem Wechsel des Steuermodells möglich.

Das Parlament diskutiert eine Beschränkung der Zuwanderung und denkt an das Potenzial der Arbeitslosen. Vergessen geht aber jenes Potenzial, das eigentlich die Fachkräfte-Initiative adressieren sollte. Ich rufe gerne in Erinnerung, dass sich in unserem Land 11 Prozent der erwerbstätigen Frauen als unterbeschäftigt bezeichnen - unfreiwillig, sie würden gerne mehr arbeiten. Sie können oder tun dies aber nicht, weil es sich finanziell nicht lohnt oder weil es sich nicht vereinbaren lässt. Das hängt alles auch mit der Motion zusammen.

Es liegt auf der Hand, dass wir ein sich gesamtvolkswirtschaftlich lohnenderes Steuersystem finden könnten, welches die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und das Arbeitspotenzial dank persönlichen Grenzsteuersätzen mit Mehreinnahmen erhöht. Es würde Nutzen generieren, der sogar insgesamt tiefere Steuersätze ermöglichen würde, sodass letztendlich alle in unserem Land davon profitieren. Sich aber heute auf ein Modell zu versteifen, das ein Familienmodell begünstigt und es verpasst, die negativen Erwerbsanreize zu korrigieren, ist nicht der zukunftsfähige Weg. [GZ]

Ich bitte Sie darum im Namen der Minderheit, die Motion abzulehnen.

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