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Hösli Werner · Ständerat · 2016-12-14

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-14

Wortprotokoll

Mit 130 Jastimmen zu 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen, also einstimmig, hat der Grosse Rat des Kantons Bern am 9. September 2015 beschlossen, eine Standesinitiative zugunsten höherer Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz einzureichen. Namentlich verlangt die Standesinitiative die Anpassung von Artikel 2 Absatz 3 der eidgenössischen Wasserbauverordnung, welche momentan Kostenbeiträge des Bundes von 35 bis 45 Prozent vorsieht. Dieser Beitragssatz soll gemäss Ansicht des Berner Grossen Rates auf 45 bis 55 Prozent, also um 10 Prozentpunkte, erhöht werden.

Begründet wird diese Forderung mit dem Verweis darauf, dass wegen steigender Auflagen und Anforderungen des Bundes die Projekte im Hochwasserschutz stets teurer werden. Das belaste die wasserbaupflichtigen Gemeinden bzw. Schwellenkorporationen zusehends. Diese Situation führe mehr und mehr dazu, dass bei den Wasserbaupflichtigen die Mittel fehlten, um wichtige Projekte fristgerecht zu realisieren. Das ergebe Projektstaus bei sicherheitsbedingt wichtigen Schutzbauten, wodurch sogar bereitgestellte Bundesmittel für den Hochwasserschutz ungenützt verfallen seien. Dort, wo die Investitionsmittel mit grossen Anstrengungen noch aufgebracht werden konnten, habe alsdann oftmals das Geld für die ebenfalls nötigen Unterhaltsarbeiten gefehlt. Eine Erhöhung der Investitionsbeiträge des Bundes um 10 Prozentpunkte würde diese Situation, so die Ansicht des Berner Grossen Rates, massiv verbessern.

Ihre UREK-SR hat diese Standesinitiative mit Vertretungen des Kantons Bern und des Bafu eingehend diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass wegen fehlender Restfinanzierung bei den Bauherrschaften in der Vergangenheit teilweise tatsächlich nicht alle eingestellten Bundesmittel aufgebraucht wurden. Die gleiche Situation ergab sich alsdann ebenso beim Kanton, wo sich aus gleichem Grund auch Kreditreste ergaben. Beim Bund wird sich diese Situation aufgrund von zwar nur geringfügigen, aber doch effektiven Budgetkürzungen verändern. Ab 2017 werden nicht mehr zu viel, sondern zu wenig Mittel eingestellt sein, um alle baureifen Projekte ordnungsgemäss zu subventionieren.

Würde man nun gleichzeitig den Beitragssatz des Bundes erhöhen, ergäbe sich ein zusätzlicher Projektstau. Es muss in [PAGE 1218] diesem Zusammenhang aber auch erwähnt werden, dass bei integralen Projekten im Hochwasserschutz mit ökologischer Aufwertung bereits heute erhöhte Bundesbeiträge ausgerichtet werden. Gerade im Bereich von gleichzeitigen Revitalisierungen werden Einzelmassnahmen bis gegen 80 Prozent, dies mit zusätzlichen Mitteln aus dem Revitalisierungskredit, vom Bund unterstützt.

Bezüglich Auflagen und Vorschriften ist aber nicht ganz von der Hand zu weisen, dass bei gewissen Hochwasserschutzprojekten sehr verschiedene Interessen zu berücksichtigen sind, so beispielsweise solche des Auen- und Naturschutzes. Hier letztlich Lösungen zu finden ist extrem schwierig und verlängert manchmal die Planungsphase tatsächlich erheblich, was das Ganze natürlich auch verteuert.

Der Bund ist sich der gesamten Problematik bewusst, und das Bafu ist derzeit daran, gestützt auf den Bericht "Naturgefahren Schweiz 2016" ein Aussprachepapier vorzubereiten. Dabei wird die Bundesbeteiligung an den Unterhaltskosten des Hochwasserschutzes sicher thematisiert, und es wird alsdann im Rahmen des Beratungsprozesses an Bundesrat und Parlament sein, sich zu dieser und zu anderen Fragen zu äussern.

Ihre Kommission hat auch davon Kenntnis genommen, dass nach der Umsetzung von Figep - ausgedeutscht heisst das "Finanzierung der Gefahrenprävention" - im Jahre 2008 die jährlichen Bundesmittel für den Hochwasserschutz von deutlich unter 100 Millionen auf deutlich über 100 Millionen Franken erhöht wurden. Seither war dann nicht mehr in erster Linie der Bund das Nadelöhr beim Volumen der Projektsubventionierungen; schon viel eher waren es die einsprachebedingten Projektverzögerungen. Weiter wurden wir dahingehend informiert, dass der durchschnittliche Anteil des Bundes an der Projektfinanzierung in den vergangenen Jahren bei rund 41 Prozent lag, also knapp über der Hälfte der gesetzlich möglichen Beitragshöhe und ziemlich eindeutig über dem Grundsatz, dass ein Drittel die Wasserbaupflichtigen respektive die Bauherrschaft, ein Drittel der Kanton und ein Drittel der Bund zur Projektfinanzierung beiträgt.

Nicht ganz unerheblich war für Ihre Kommission zudem die Tatsache, dass die NFA-Ausgestaltung im Jahre 2008 unter Geltung der noch jetzt geltenden Subventionsbestimmungen für den Hochwasserschutz erfolgte. Eine Änderung würde das damals unter Mitwirkung von kantonalen Experten hergestellte Finanzgleichgewicht zuungunsten des Bundes beeinflussen, und die Finanzaussichten des Bundes rufen ja auch nicht gerade nach erhöhten Subventionsbeiträgen des Bundes.

Unter Berücksichtigung all der dargelegten Punkte beantragt Ihnen die UREK-SR mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative des Kantons Bern keine Folge zu geben.