Tuena Mauro · Nationalrat · 2016-12-15
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-15
Wortprotokoll
Bereits im Jahre 2002 machte ich mir Gedanken über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung. Ich reichte damals im Zürcher Kantonsrat eine Einzelinitiative zur Schaffung einer entsprechenden Standesinitiative ein. Im Jahre 2004 wurde diese Einzelinitiative grossmehrheitlich unterstützt und die Regierung des Kantons Zürich beauftragt, eine entsprechende Standesinitiative hier einzureichen. Die Fraktionen der FDP und CVP unterstützten diese Idee einstimmig.
In der Schweiz kommt dem Schutz der Privatsphäre traditionell eine grosse Bedeutung zu. Ein angemessener Vertrauensschutz ist nicht nur legitim, sondern in einer freiheitlichen Gesellschaft unabdingbar. Das Bankkundengeheimnis stützt sich auf diese Überzeugung. Es handelt sich dabei um ein besonders geregeltes und strafrechtlich geschütztes Berufsgeheimnis, etwa vergleichbar mit jenem der Ärzte, Anwälte oder auch Geistlichen. Sein Ziel ist in erster Linie der Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre der Bankkunden.
Es ist unbestritten, dass das Schweizer Bankkundengeheimnis nicht, wie etwa von Ihnen behauptet, kriminelle Machenschaften schützen und die Steuerflucht fördern soll. Die Schweiz verfügt denn auch über wirkungsvolle Mechanismen gegen Steuerbetrug, Geldwäscherei und andere kriminelle Handlungen. Das Bankgeheimnis gehört zum allgemeinen rechtlichen Umfeld des Finanzplatzes Schweiz. Die traditionellen Stärken der Schweiz, z. B. die wirtschaftliche und politische Stabilität, das professionelle Know-how und die Integrität der Banken kommen besonders bei der Vermögensverwaltung zum Tragen.
In den letzten Jahren hat sich der Wettbewerb bei den Finanzdienstleistungen weltweit intensiviert, und er hat auch in der Bankenlandschaft der Schweiz deutliche Spuren hinterlassen. Trotz des teilweise schmerzhaften Anpassungsprozesses der letzten Jahre bleibt der Bankensektor ein zentraler Wirtschaftszweig der Schweiz. Abgesehen von Luxemburg nimmt der Bankensektor in keinem anderen Land eine solch überragende Stellung ein wie in der Schweiz. In Grossbritannien erzielen die Banken einen Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung von etwa 7,2 Prozent, in den USA beträgt dieser Anteil 4,6 Prozent, in Deutschland lediglich 3,9 Prozent. In der Schweiz liegt dieser Anteil heute bei etwa 11 Prozent. Allen internationalen Finanzzentren gemeinsam ist die Funktion des Bankensektors als wesentliche Stütze der regionalen Wirtschaftsstandorte.
Das Bankkundengeheimnis, das fester Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung ist, ist von verschiedener Seite her unter Druck geraten. Die Angriffe zielen unter anderem auf eine generelle Einsichts- und Kontrollmöglichkeit des Staates gegenüber privaten Vermögensanlagen ab. Jegliche Privatsphäre bezüglich Vermögensanlage würde dadurch ausgemerzt, auch für den unbescholtenen Bürger. Diese Entwicklung gilt es mit Entschlossenheit zu verhindern. Durch die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung durch Volk und Stände würde dieses wichtige Institut unserer Rechtsordnung massiv gestärkt.