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Beerli Christine · Ständerat · 2002-03-07

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 9b Absätze 1 und 2 bitten wir Sie festzuhalten. Mit diesem Artikel werden die 1995 eingeführten Erziehungsgutschriften, die zu vielen Missbräuchen geführt haben - sie waren auch anwendbar, wenn eine Person vorher nicht gearbeitet hatte, und sie machten gleichzeitig die Geltendmachung einer wirtschaftlichen Bedarfslage notwendig -, durch eine klare Regelung ersetzt, die auf einer vor der Geburt geleisteten Arbeit basiert. Es wird damit die Möglichkeit geboten, nach der Geburt für eine gewisse Zeit, nämlich für maximal vier Jahre, zu Hause zu bleiben, ohne dass der vor der Geburt geäufnete Anspruch verloren geht. Der Entwurf des Bundesrates bzw. der Beschluss des Ständerates beruht auf einem Kompromiss mit den Sozialpartnern. Der Nationalrat hat diese Periode nun auf zehn Jahre ausgedehnt. Demnach könnte man vorübergehend aus dem Beruf aussteigen, wenn das Kind beispielsweise sieben Jahre alt ist, und dennoch in den Genuss einer verlängerten Rahmenfrist kommen. Das ist einerseits wenig praktikabel und entspricht auch nicht dem Sinn der Bestimmung, dass eine Mutter unmittelbar nach der Geburt einige Jahre soll daheim sein können.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, dieser vom Nationalrat beschlossenen Erweiterung nicht zuzustimmen und gemäss dem Antrag unserer Kommission festzuhalten.

Artikel 9b Absatz 6: Wir bitten Sie, hier dem Nationalrat zu folgen; es wird einzig noch die Adoption eingeführt.