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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2016-12-15

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2016-12-15

Wortprotokoll

Diese Vorlage und die mit ihr noch verbundenen anderen Vorlagen zu einer Neuregelung, einer Präzisierung des Initiativrechts hat eine ziemlich bewegte Geschichte, auch zwischen den beiden Kommissionen, hinter sich. Es ist leider auch wegen der Weigerung der ständerätlichen Staatspolitischen Kommission nicht gelungen, dieses Geschäft in einer gemeinsamen Subkommission zu behandeln.

Grundsätzlich ist es etwas sehr Wichtiges, dass man sich überlegt, wie man die Volksrechte so ausgestaltet, dass sie einerseits den rechtsstaatlichen Grundsätzen, den Verfassungsgrundlagen standhalten und dass andererseits die Formulierungen für ihre Begrenzung klar und nicht interpretationsbedürftig sind. Sosehr das Anliegen, die Rückwirkung zu beschränken oder auszuschliessen, materiell in der Kommission von vielen geteilt wurde, ist diese nach nochmaliger vertiefter Prüfung doch zum Schluss gekommen, dass es nicht möglich sei, eine Formulierung zu finden, welche die nötige und zwingend gewünschte Klarheit bringen würde. Manchmal ist es so, dass man ein Problem zwar erkennt, aber wenn man dann die Lösungsansätze vertieft prüft, doch zum Schluss kommen muss, dass es nicht möglich ist, eine klare Antwort auf das Problem zu finden. Das ist hier der Fall. Das war der Schluss, den auch wir Grünen nach gewalteter Diskussion gezogen haben.

Ich kann Ihnen allerdings an dieser Stelle auch sagen, dass wir uns weiterhin nicht einer Diskussion verschliessen über die Möglichkeit, die Volksrechte so zu klären, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind, und dass man vor allem auch gewährleistet, dass grundrechtliche oder auch völkerrechtliche Grenzen klar eingehalten werden.

Persönlich bin ich auch der Meinung, es wäre durchaus angebracht, nochmals über den Vorschlag nachzudenken, dass man eine Vorprüfung machen könnte, die dann den Stimmberechtigten, die eine Initiative unterzeichnen, gewissermassen mit einem Warnsignal sagen könnte, dass eine Umsetzung nach einer allfälligen Annahme kaum im Massstab eins zu eins möglich sein wird. Wenn wir schon vor der Masseneinwanderungs-Initiative eine solche Regel gehabt hätten, wären uns sehr viele gehässige Debatten in den letzten Wochen hier im Rat oder auch in den Leserbriefspalten und in unseren Mailboxen erspart geblieben. Ich denke, da müsste sich die Kommission allenfalls nochmals dahintersetzen.

Das ist allerdings ein Thema, das heute jetzt nicht zur Debatte steht. Es geht nur um das Rückwirkungsverbot. Obwohl uns das Rückwirkungsverbot grundsätzlich sinnvoll scheint, ist auch die grüne Fraktion mit der Mehrheit der Kommission zum Schluss gelangt, dass es nicht richtig wäre, das in dieser Form jetzt festzuhalten.

Wir empfehlen Ihnen mit der Mehrheit der Kommission, diese parlamentarische Initiative abzuschreiben.