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Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2002-03-11

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben. Die Gründe sind weitestgehend schon genannt worden, aber ich möchte doch noch einige Aperçus hinzufügen.

Ich war damals in der Kommission für Rechtsfragen, als der Vorstoss Delalay behandelt wurde. Er scheiterte schliesslich daran, dass man hier im Rat sagte, es sei nicht angängig, einmal zu Lebzeiten eine Amnestie zu garantieren. Nun, die Standesinitiative Tessin macht das sogar zum Prinzip: Einmal zu Lebzeiten kommt auch der Tod, und dann hat man die Amnestie, wenn man schnell genug gestorben ist. Falls die Steuerbeamten einem allerdings vorher noch auf die Schliche kommen, dann muss man halt noch bezahlen. Ich frage mich schon, was am Tod so Besonderes sei, dass man ihn noch dadurch belohnen muss, dass man jene bestraft, die einen Tag vorher noch erwischt werden. Ich, wenn ich dann Steuerbeamter wäre, würde mich bei den Spitälern erkundigen, wer nicht mehr so gut dran ist, und dann bei denen noch rasch eine Steueruntersuchung machen, das würde sich ja für den Kanton auf jeden Fall lohnen.

Ich möchte aber, wieder ernst werdend, den einen Punkt, den vor allem Herr Lombardi und auch Herr Reimann [PAGE 93] angetönt haben, etwas demontieren, nämlich dass es im Interesse der übrigen Steuerzahler sei, dass jene, die hinterziehen, irgendwann einmal - und sei es auch nur, weil sie sterben - ehrlich werden.

Ich erzähle Ihnen hier eine eigene Erfahrung, aber ich kann dafür garantieren, dass sie stimmt. Als mein Vater starb, erbte ich etwas. Ich hatte vorher überhaupt nichts, was ich einem Vermögensverwalter hätte geben können, hatte selber keine Erfahrung, also ging ich zu einem Vermögensverwalter. Die erste Frage, die er mir stellte - und es war ein sehr bekanntes Institut, nicht irgendein Winkeladvokat -, war: "Herr Plattner, wollen Sie das versteuern?" Ich fragte ihn: "Ja, habe ich die Wahl? Das ist ja jetzt vom Erbschaftsamt eingesehen worden, die wissen ja, dass ich das habe, wie kann ich es denn nicht versteuern?" Das interessierte mich. Er sagte mir: "Sie haben ja fünf Kinder, wissen Sie, da können Sie mit Ihrem Lohn ohne weiteres jedes Jahr 100 000 oder 150 000 Franken auf anderen Konten wieder verschwinden lassen. Kein Steuerbeamter wird Ihnen nachweisen, dass das anders weggeflossen ist, als dass Sie es mit Ihren Kindern ausgegeben hätten. Dann sind Sie in zwei, drei Jahren das Problem des Steuerzahlens los."

Was ich daraus schliesse - ich sagte dann selbstverständlich Nein auf die Frage, ob ich es hinterziehen wolle -: Solche Vermögen, die einmal zum Vorschein kommen, werden ebenso rasch wie Schnee an der Sonne wieder verschwinden. Leute, die so scharf darauf sind, dass hinterzogene Steuern nicht einmal mit einer Nachsteuer belegt werden, sagen sich wahrscheinlich als Erben auch, leider hätten sie dieses Geld jetzt angegeben müssen, aber es gebe ja noch Mittel und Wege - wie ich es Ihnen erzählt habe.

Ich bezweifle sehr, dass es im Interesse der ehrlichen Steuerzahler ist, in jedem Todesfall bzw. einmal zu Lebzeiten eine Steueramnestie zu gewähren und dann noch nicht einmal die Nachsteuer zu verlangen. Dem kann ich unmöglich zustimmen.

Ich bitte Sie, das zu bedenken und der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben.