David Eugen · Ständerat · 2002-03-11
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-11
Wortprotokoll
Ich glaube schon, dass es richtig ist, wenn wir diese beiden Initiativen unterschiedlich betrachten. Beide Initiativen wollen, dass die Steuerbusse bei den Erben gestrichen wird. Dazu gibt es die Urteile des Bundesgerichtes, es gibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Das, scheint mir, ist eine relativ klare und eindeutige Sache, so dass man darauf eintreten kann. Ich werde daher auch bei der Standesinitiative Jura, die nur diesen Punkt enthält, für Folgegeben stimmen.
Die andere Initiative hingegen enthält zusätzlich noch etwas ganz anderes, das viel weiter geht und nach meiner Überzeugung fundamentale Grundsätze des Steuerrechtes angreift, nämlich die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen, die Allgemeinheit der Steuer, die Steuergerechtigkeit, die jetzt gerade auch von Kollege Schweiger angesprochen worden ist. Amnestie ist hier nicht die Frage; Amnestie bedeutet nämlich Straferlass. Es wird auf die Strafe verzichtet. Was man aber hier will, ist etwas ganz anderes: Man will die Steuerschulden streichen, man will jenen, die hinterzogen haben, die Steuerschulden streichen.
Wenn jemand stirbt, gehen seine Schulden in den Nachlass - alle Schulden, auch die Steuerschulden. Man will nun den Erben desjenigen, die Vermögenswerte nicht deklariert hat, diese Steuern erlassen, während die Erben eines andern, der sein Vermögen sauber deklariert, der brav gesteuert hat, die Steuerschulden sollen bezahlen müssen. Einer solchen Ordnung können wir niemals zustimmen! Das hat gar nichts mehr mit Amnestie zu tun, sondern das wäre eine krasse Ungleichbehandlung der Steuerpflichten ohne Rechtfertigungsgrund. Es würde nämlich argumentiert, dass diejenigen, die Erben jener, die zu Lebzeiten ihre Steuerpflicht nicht erfüllt haben, wesentlich besser behandelt würden - und zwar in grossem Umfange - als die Erben jener, die ihre Steuern bezahlt haben.
Ich glaube nicht, dass Kollege Schweiger Recht hat, dass das fiskalpolitisch vernünftig wäre. Eine Steuerordnung, die auf solchen Prinzipien aufbaute, hätte zur Folge, dass die Steuerpflichtigen veranlasst würden, Steuern zu hinterziehen. Es würde der gegenteilige Effekt eintreten. Jeder würde sich nämlich dumm vorkommen, wenn er - vor seinem Ableben - überhaupt noch Steuern bezahlen würde, wenn er damit rechnen könnte, dass seinen Erben diese Steuerschulden dann einfach gestrichen würden. Also würde auch fiskalpolitisch der Schuss hinten hinaus gehen.
Mit anderen Worten: Wir müssen sehr sorgfältig handeln, wenn wir die Frage der Amnestie angehen. Was der Kanton Tessin vorschlägt, geht viel zu weit. Der Rahmen würde viel zu weit gesteckt. Ich bin aber mit Kollege Schweiger einig: Wenn wir auch nur der Standesinitiative Jura Folge geben, können wir immer noch - das erlaubt die Geschäftsordnung - die Frage im Sinne einer Amnestie grundsätzlich angehen. Wir können sie weiter fassen, andere Gedanken einbeziehen, etwa den Straferlass bei ehrlicher Selbstanzeige; damit bin ich einverstanden, dass das weiter geprüft werden soll.
Ich bin aber dagegen, dass wir für eine Ordnung plädieren, bei der die Steuerschulden bei jemandem, der die Steuern hinterzogen hat, einfach gestrichen werden. Das wäre ein falscher Weg, und ich möchte Ihnen davon abraten.