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Lauri Hans · Ständerat · 2002-03-11

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-11

Wortprotokoll

Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir teilweise eine Diskussion wiederholen, die wir bereits im letzten November geführt haben. Trotzdem gestatte ich mir, noch einmal auf die besondere Stellung zurückzukommen, welche die Kantone in diesem Geschäft haben.

Dass die Kantone unter dem geltenden Verfassungsrecht einen Anspruch auf zwei Drittel der ausgeschütteten Nationalbankgewinne haben, dürfte inzwischen weitgehend unbestritten sein. Völlig unbestritten dürfte sogar sein, dass die jetzt zur Diskussion stehenden Goldreserven thesaurierte Gewinne früherer Zeiten darstellen, die, wären sie ausbezahlt worden, ebenfalls zu zwei Dritteln an die Kantone gegangen wären. Damit ist der grundsätzliche Anspruch der Kantone auf ihren Anteil an diesen Reserven ausgewiesen. Aus eigenem Entschluss haben die Kantone ganz zu Beginn der Auseinandersetzung um die Stiftung darauf verzichtet und sich mit einem Drittel begnügt.

Dass der Nationalrat jetzt aber noch einen Schritt weiter gehen und den Anspruch nach dreissig Jahren bei einem Drittel belassen will, geht doch sehr weit. Natürlich kann man die ganze Auseinandersetzung etwas infrage stellen und die Frage aufwerfen, wen es denn heute schon interessiere, was in dreissig Jahren geschehen werde.

Man kann, wie verschiedene Sprecher im Nationalrat, noch weiter gehen und vielleicht sogar etwas maliziös anmerken, es seien ja nur die Finanzdirektoren der Kantone, die sich noch für die kantonale Politik einsetzten. Das ist indessen nicht richtig.

Es geht um mehr: Nicht bloss eine kantonale Direktorenkonferenz, sondern die Kantone selbst haben mit einem Entscheid im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen in der letzten Woche ihren Widerstand gegen die Lösung des Nationalrates bekräftigt. In diesem Gremium wird nach Instruktion, also nach vorgängigen Regierungsentscheiden, abgestimmt. Eine grosse Mehrheit der Regierungen votierte für die Lösung, die unser Rat im letzten November verabschiedet hatte und bei der er jetzt mit gutem Grund auch bleiben könnte.

Setzen wir uns heute Montag, wie vor uns der Nationalrat, einfach darüber hinweg, so wird das für die Kantone zumindest psychologisch ein sehr schlechtes Zeichen sein - unabhängig davon, dass wir über eine Frage entscheiden, die erst in dreissig Jahren von Bedeutung sein wird. Die Kantone werden sich nämlich nach ihrem klaren Positionsbezug die Frage stellen, welchen Stellenwert sie in der Bundespolitik haben. Sie, die zusammen mit dem Bund letztlich die entscheidende Verantwortung für Planung und Vollzug der öffentlichen Aufgaben haben, werden, trotz grosser Geschlossenheit, deutlicher Äusserung und klarer verfassungsrechtlicher Ausgangslage, in einem Entscheid von Bern nicht zur Kenntnis genommen. Das ist nicht unbedenklich. Ich kann mir vorstellen, dass sich eine Haltung des Parlamentes im Sinn der Mehrheit für uns schon bald negativ auswirken könnte. Bei dieser Gelegenheit muss ich einmal mehr in einer aktuellen Diskussion auf die bevorstehenden, voraussichtlich schwierigen Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich hinweisen.

In diesem für unsere staatlichen Strukturen und für die zukünftige Aufgabenerfüllung entscheidenden Geschäft werden für die Kantone sehr wichtige Fragen auf Verfassungs- und vor allem auf Gesetzesstufe zu regeln sein: beispielsweise die Verpflichtung des Bundes, das System des Finanzausgleiches zuverlässig und nachhaltig mit einmal festgelegten Mitteln zu alimentieren; oder der Schutz der Geberkantone vor immer weiter gehenden Forderungen; oder die Versicherung der Kantone, dass der Bund in den Jahren nach der Inkraftsetzung des Ausgleiches nicht weiterhin die Regeln der Subsidiarität verletzt und laufend im Zuständigkeitsbereich der Gliedstaaten legiferiert.

Ich will selbstverständlich die heute zur Diskussion stehende Frage rund um die Goldverwendung nicht dramatisieren. Die aufgeworfene Frage nach der Verlässlichkeit des Bundes gegenüber den Kantonen ist aber ernst zu nehmen, und sie wird uns im Rahmen des neuen Finanzausgleiches, so glaube ich, schon bald in einem wesentlich grösseren und wichtigeren Zusammenhang wieder gestellt werden.