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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-03-11

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-03-11

Wortprotokoll

Wenn Frau Spoerry mir diese Frage stellt, muss ich vielleicht doch auch zur Problematik, die sich hier stellt, zwei oder drei Bemerkungen machen. Ich schicke vorweg, dass wir eine Vernehmlassung machen werden, denn das Vorhaben ist nicht ganz unbestritten und einfach. Aber der Fall Swissair hat doch gezeigt, dass solche Betriebssparkassen schlecht geschützt sind; das Ganze betrifft ja auch eine Ausnahmeregelung in der Bankenverordnung. Nach dieser Regel unterstehen diese Sparkassen eben nicht dem Bankengesetz und damit auch nicht der Aufsicht durch die Eidgenössische Bankenkommission. Deshalb kommen auch weitere Vorschriften des Bankengesetzes nicht zur Anwendung, z. B. Vorschriften über die Reservenbildung, Eigenmittel, Klumpenrisiken usw. Bis zu 30 000 Franken gibt es auch keinen Einlegerschutz, wie das bei den Banken der Fall ist.

Wir möchten eine Revision von Artikel 3a der Bankenverordnung vorbereiten und in die Vernehmlassung geben. In einem ersten Schritt werden wir mit der Bankenkommission prüfen, wie diese Risiken der Betriebssparkassen behoben werden könnten. Es ist aber nicht undenkbar, dass wir nicht darum herumkommen werden, die Führung solcher Sparkassen generell zu verbieten. Das ist wahrscheinlich die Schlussfolgerung, und das ist dann vielleicht für viele KMU wieder nicht ganz so einfach. Im Moment tönt es überall [PAGE 89] "Halleluja, das müssen wir tun"; aber wenn es dann kommt, ist es vielleicht doch nicht ganz so einfach.

Das würde ganz einfach bedeuten, dass wir diese Ausnahmeregel in der Verordnung streichen müssten. Eine Aufsicht über unselbstständige Betriebssparkassen wäre nämlich im Rahmen der Bankenaufsicht kaum möglich. Die Bankenkommission kann die damit verbundenen kommerziellen Risiken der Betriebe natürlich nicht beurteilen. Sie ist ja auf Banken spezialisiert und kann nicht Tausende Betriebe anderer Branchen, in denen sie keine Erfahrung hat, mit überwachen. Dafür ist das bankengesetzliche Instrumentarium nicht geeignet. Die Betriebssparkassen andererseits werden ja wohl kaum selber Bankenstatus übernehmen wollen, weil sie nicht in der Lage wären, bankenrechtliche Bestimmungen zu erfüllen.

Das führt dazu, dass die ganze Problematik wahrscheinlich am Schluss relativ "digital" ist: Wollen wir es zulassen, oder wollen wir es schlicht verbieten? Dafür ist meines Erachtens eine Vernehmlassung wichtig. Ich kann Ihnen aber über den Zeithorizont nichts sagen. Es ist ja relativ einfach. Ich hoffe, dass man mit den Arbeiten schon angefangen hat und das Eisen möglichst bald schmieden kann, solange es noch heiss ist.

Wir sind also bereit, diese Empfehlung entgegenzunehmen und der Entgegennahme auch Taten folgen zu lassen.

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