Vitali Albert · Nationalrat · 2017-02-27
Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Auslöser für die Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes waren der Abbruch des IT-Projekts Insieme und die damit zusammenhängende Berichterstattung der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Es geht um die Umsetzung zweier gleichlautender Motionen der Geschäftsprüfungskommissionen. Die Änderungen verbessern den Informationsfluss zwischen Eidgenössischer Finanzkontrolle, Departementen, Bundesrat, Finanzdelegation und GPK und sollen mehr Transparenz und Kontrolle gewährleisten. Die Anliegen der Finanzdelegation wurden in der Revision berücksichtigt und aufgenommen. Der Ständerat hat als Erstrat die Vorlage bekanntlich bereits am 14. Dezember 2016 einstimmig angenommen.
Am 12. Januar 2017 hat Ihre Finanzkommission diese Gesetzesvorlage beraten. Wir haben es gehört: Eine Minderheit verlangt, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle in der Öffentlichkeit zurückhaltend kommuniziert, wenn es um im Parlament hängige Beratungsgegenstände geht. Dabei wird auf die teilweise problematische Art und Weise der Kommunikation der Finanzkontrolle angespielt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist bekanntlich die Oberaufsichtsbehörde und gegenüber Bundesrat und Parlament unabhängig. Mit ihrer Kontrolle übt sie eine wichtige Aufgabe aus; sie kann nur Empfehlungen abgeben. Bei der Berichterstattung gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Die Finanzdelegation arbeitet sehr eng mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle zusammen. Auch die Finanzkontrolle ist bereit, Korrekturen vorzusehen. Neu werden bei der Berichterstattung übrigens keine Namen mehr angeführt; das ist eine wichtige Verbesserung.
Das jüngste Beispiel stammt aus dem Vorfeld der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III, es handelt sich nämlich um die Medienmitteilung und den Bericht der Finanzkontrolle in Bezug auf die Prognosen in den Botschaften des Bundesrates. Der Bericht zeigt aber richtigerweise auf, dass der Bundesrat inhaltlich gefordert ist, die Folgekosten von Regulierungen transparenter und umfassender zu prüfen und zu kommunizieren, wie es die FDP schon länger fordert. Die Wahl des Zeitpunkts der Kommunikation der Eidgenössischen Finanzkontrolle, vier Tage vor der Abstimmung, war unglücklich und ist für die FDP-Fraktion inakzeptabel.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Aufgabe, Kontrollen durchzuführen, und nicht, in die politischen Geschäfte einzugreifen. Sie hat mit Brief vom 10. Februar 2017 an den Bundesrat und die Finanzdelegation mitgeteilt: Wir haben es falsch eingeschätzt. Die Finanzdelegation hat diese Problematik mit der Finanzkontrolle an der letzten Sitzung besprochen. Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates ist der Meinung, dass eine gesetzliche Änderung nicht zielführend sei. Auch die FDP-Liberale Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag ab.
Zusammengefasst: Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt dieser so zu, wie sie aus der Beratung der Finanzkommission des Nationalrates kommt.