Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-02-27
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-02-27
Wortprotokoll
Sie bereinigen hier die zwei letzten Differenzen zum Nationalrat; es geht um die Eintragungspflicht für Einzelunternehmen. Ich kann so viel gleich vorwegschicken: Für die Fassungen von Mehrheit und Minderheit Ihrer Kommission gibt es gute Gründe; der Bundesrat kann mit beiden Varianten sehr gut leben. Dies noch als Ergänzung zu den Ausführungen von Herrn Ständerat Caroni: Für die Auslegung des nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes bietet das Bundesgericht bekanntlich einen ganzen Strauss an Indizien an und berücksichtigt schlussendlich dann aber immer den Einzelfall. Das heisst, dass eine eindeutige Definition fehlt. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, er könne hier wirklich mit beiden Varianten gut leben.
Hingegen gibt es einen Punkt, bei dem sich Ihre Kommission einig ist. Ich muss Ihnen sagen, dass ich Ihnen sehr dankbar bin, dass Sie da ein sehr klares Signal an Ihren Schwesterrat senden, nämlich dass der Schwellenwert für die Eintragungspflicht für Einzelunternehmen bei den heutigen 100 000 Franken bleiben soll. Der Kommissionssprecher hat bereits einige Gründe hierfür ausgeführt. Ich denke, wenn wir den Schwellenwert, wie das der Nationalrat will, auf 500 000 Franken erhöhten, würde das letztlich zu einer faktischen Abschaffung der Eintragungspflicht für Einzelunternehmen führen. Das wäre ein grundlegender Systemwechsel mit beträchtlichen Auswirkungen, der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es wäre steuertechnisch für die Behörden, aber auch im ganzen Konkurs- und Gläubigerschutz ein Thema.
Was ich noch hinzufügen möchte: Der Bundesrat musste sich vor ein paar Wochen sagen lassen, er nehme es mit der Regulierungsfolgenabschätzung bei Gesetzgebungsvorhaben manchmal etwas zu wenig genau. Aber hier muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie im Zweitrat eine Heraufsetzung dieses Schwellenwerts in dieser Vorlage beschliessen, ohne die Stakeholder zu konsultieren, ohne Regulierungsfolgenabschätzung, ohne Vernehmlassung und an den Kantonen vorbei, dann ist das eine Massnahme, die viel zu weit geht. Man hätte mit allen, mit denen wir solche Gesetzesvorlagen jeweils besprechen, eruieren müssen, was die Folgen sind.
Noch einmal: Bei diesem Geschäft kann ich den Entscheid, ob Sie die Mehrheit oder die Minderheit Ihrer Kommission unterstützen, gerne Ihnen überlassen. [PAGE 3]