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Minder Thomas · Ständerat · 2017-02-27

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-27

Wortprotokoll

Diese Vorlage ist eine gute Gelegenheit, um nochmals auf die absurde Tatsache hinzuweisen, dass auch Dublin-Fälle in der Schweiz einen kostenlosen Anwalt bis vor das Bundesverwaltungsgericht bekommen. Dies steht in totalem Widerspruch zum Sinn und Geist des Dublin-Systems, bei welchem der Erststaat für die Asylsuchenden verantwortlich ist. Eine unmittelbare Kostenfolge ist nun die Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Sie verursacht neue Kosten von einer Million Franken jährlich. Der Flaschenhals am Bundesverwaltungsgericht war mit der Reorganisation im Asylwesen absehbar. Die Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht ist die Folge davon.

Wir waren kürzlich mit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates bei Herrn Klaus Schwab, dem Gründer des WEF, in Genf. Er führt seit sechzehn Jahren eine Gefahrenkarte der grössten weltweiten Bedrohungen. Migration führt er auf dem allerersten Platz. In anderen Worten: Auch wenn die Anzahl der Asylgesuche wie letztes Jahr gesunken ist, so werden sie uns doch noch jahrelang beschäftigen. Wird die Behandlung der Asylgesuche nicht wie geplant markant beschleunigt, so wird man schnell die mangelnde Kapazität am Bundesverwaltungsgericht als Ursache, aber auch als Entschuldigung ins Feld führen.

Dass nach dem 31. August 2019 die ausscheidenden Richterinnen und Richter nicht ersetzt werden, bis nur noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind, heisst es zwar in Artikel 1 Absatz 2. Doch bekanntlich sind Gesetze nicht in Stein gemeisselt. Ich jedenfalls wäre nicht überrascht, wenn schon bald der Wunsch nach einer weiteren Aufstockung folgen würde. Braucht es mehr Richter aufgrund der kostenlosen Rechtsberatung, wird das Parlament nicht auf sich warten lassen und mit einer erneuten Aufstockung auffahren. Würde sich aber die Anzahl Asylgesuche und somit der Bedarf nach kostenloser Rechtsberatung minimieren - was wir alle eigentlich hoffen und was letztes Jahr auch der Fall war -, so würden die Stellen, wie Artikel 1 Absatz 2 dieser Verordnung zeigt, nicht wieder oder zumindest nicht sofort abgebaut. Vielmehr würde man einfach jahrelang warten, bis die Richterinnen und Richter von sich aus den Dienst quittieren und das Bundesverwaltungsgericht verlassen würden.

Für eine dringende Aufstockung wie jetzt braucht und ruft man das Parlament, und der Steuerzahler finanziert alles liebevoll. Doch für einen etwaigen Rückbau der gleichen Richterstellen sind wir alsdann nicht gut genug und nicht zuständig. Es ist schon eigenartig: Im Jahr 2008 konnte das Bundesverwaltungsgericht etwa 9000 Fälle behandeln. Es gab damals etwa 30 Gerichtsschreiber weniger als heute. Heute sind es jährlich etwa 7800 Fälle, und das bei 65 Richterstellen. Seit 2008 sind zudem 15 Mitarbeitende mehr eingestellt worden. Man darf sich also sehr wohl fragen, was mit der Effizienz am Bundesverwaltungsgericht los ist. Aber es ist bekanntlich eine uralte Tatsache, dass man mit dem Steuerfranken grosszügiger umgeht als mit dem eigenen.

Einer derart asymmetrischen und damit einseitigen Vorlage kann ich nicht zustimmen. Ich bin für Nichteintreten. Bei Nichteintreten bleibt die Anzahl Richter am Bundesverwaltungsgericht so wie jetzt, bei 65 Vollzeitstellen.