Janiak Claude · Ständerat · 2017-02-27
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Die Gewalt gegen Frauen wird von der WHO als eines der grössten Gesundheitsrisiken weltweit bezeichnet. Gewalt umfasst insbesondere auch Gewalt im häuslichen Umfeld. Diese Art von Kriminalität macht auch vor der Schweiz nicht halt. Immer wieder hören wir in den Medien darüber. In der Kommission haben wir eine Zahl aus der polizeilichen Kriminalstatistik gehört, die ich nochmals überprüfen muss; sie ist gemäss Protokoll nämlich so hoch, dass ich bei der Vorbereitung erschrocken bin. Es wurde uns die Zahl von 17 207 Fällen genannt, die im Jahre 2015 dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden können. Ich möchte aber im Verlaufe der Beratung mit der Verwaltung noch einmal verifizieren, ob das wirklich stimmt.
Die Istanbul-Konvention behandelt ein sehr wichtiges und aktuelles Thema. Es ist zugegebenermassen - das war auch einer der Kritikpunkte - eine relativ umfassende Konvention. Sie regelt das Thema "Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" in etwas mehr als 80 Artikeln. Sie ist weltweit das erste und einzige bindende Instrument, das Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schützt.
Was die zentralen Inhalte betrifft, so enthält das Übereinkommen zum einen materielle Strafbestimmungen. Die Vertragsstaaten sollen verpflichtet werden, psychische, physische und sexuelle Gewalt zu bestrafen, ebenso andere Formen, die auch darunterfallen: Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisierung, Stalking. Zum andern sind präventive Massnahmen vorgesehen. Das sind insbesondere Sensibilisierungsprogramme sowie die Aus- und Fortbildung von Berufsleuten. Ein weiterer wichtiger Pfeiler ist der Opferschutz: Opfer sind zu schützen und zu unterstützen, indem beispielsweise genügend Schutzunterkünfte und landesweite Beratungen, auch telefonische Beratungen bereitgestellt werden. Es gibt im Weiteren einige weitere Bestimmungen zum Strafverfahren, zu Kontakt- und Näherungsverboten, auch zu Tätern und Täterinnen, die zum Bereich der Migration und zum Asylwesen gehören.
Über die Ratifizierung dieser Konvention ist eine Vernehmlassung durchgeführt worden. Sämtliche politischen Parteien mit Ausnahme der SVP haben sich dafür ausgesprochen. Die Ergebnisse zeigen über die politischen Parteien hinweg klar, dass die Ratifizierung mit grosser Mehrheit befürwortet wird.
Was die Positionierung der Schweiz bezüglich der Umsetzung der Konvention betrifft, so stehen wir insgesamt sicher gut da. Für eine Ratifizierung müssen wir keine Gesetze ändern, sofern wir - wie das beantragt wird, das können Sie auch der Botschaft entnehmen - beim Bundesbeschluss Vorbehalte anbringen. Dies betrifft drei Artikel der Konvention. Die Konvention kommt ja vom Europarat. Dessen Konventionen räumen in der Regel die Möglichkeit ein, zu einzelnen, genau bezeichneten Themen solche Vorbehalte anzubringen. Damit kann man auch den Grundsätzen der eigenen Rechtstradition Rechnung tragen.
Dort, wo es notwendig und machbar ist, ist der Schutz der von Gewalt betroffenen Personen zu verbessern. Man kann Beispiele aus dem Strafverfahren nennen. In der Vorlage des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, die in der Vernehmlassung war und demnächst ins Parlament kommt, soll zum Beispiel Artikel 55a StGB revidiert werden. Er regelt die Bedingungen, unter welchen das Verfahren in gewissen Fällen von häuslicher Gewalt eingestellt werden kann. Die Revision bezweckt hier, die Stellung der Opfer zu verbessern. Wie ich vorhin gesagt habe, haben wir grundsätzlich die Bestimmungen, die die Konvention verlangt. Aber wir selber haben auch schon Handlungsbedarf erkannt; das ist nur ein Beispiel dafür. Wir werden also nicht daran gehindert, weitere Massnahmen zum besseren Schutz der Opfer zu treffen, wenn das politisch gewünscht ist.
Der Bundesrat will mit der Ratifizierung dieser Konvention international ein Zeichen setzen und auf internationaler Ebene einen Standard für eine gute Zusammenarbeit gewährleisten. Ich hoffe, dass auch wir als Parlament das so sehen.
In der Kommission ist auch Kritik geübt worden, was dann zum Antrag der Minderheit auf Nichteintreten führte. Zum einen wurde der ausserordentlich hohe Detaillierungsgrad kritisiert. Zum andern wurde ausgeführt, die Konvention werde zu einer kleinen EMRK, die Überwachung gehe weit. Kritik wurde insbesondere am Gremium Grevio geübt. Es wurde zudem gerügt, das Abkommen sei faktisch unkündbar.
Was den Detaillierungsgrad betrifft, so wird das, was die Konvention an Massnahmen im Strafrecht verlangt - das habe ich bereits ausgeführt -, von uns vollständig erfüllt. Natürlich können wir, ich habe es gerade vorhin am Beispiel von Artikel 55a gezeigt, auch von uns aus weitere Gesetzgebungen machen, wenn wir sie als notwendig erachten.
Was die Weiterentwicklung der Konvention betrifft, so kann natürlich eine Konvention, auch diese, neu verhandelt werden. Das würde aber bedeuten, dass sich die Staaten wieder zusammentun und über neue Bestimmungen verhandeln, die Konvention revidieren oder ein Zusatzprotokoll machen würden. Es kann da nichts gegen den Willen der Schweiz [PAGE 6] passieren. Der Überprüfungsmechanismus selber kann nicht zu einer Verschiebung der Standards führen.
Wo auch Befürchtungen bestanden haben: Die Kündigungsmöglichkeit besteht, das ist explizit in der Konvention vorgesehen. Man kann also nicht sagen, dass wir als souveräner Staat mit der Ratifikation etwas tun, das uns einschränkt, etwas, von dem wir im Moment nicht wissen, was es ist.
Ich komme noch zur Frage des persönlichen Anwendungsbereichs: Frauen und Mädchen - das war auch ein Thema in der Kommission - stehen im Fokus der Konvention, weil sie überproportional von Gewalt betroffen sind. Das war der Ausgangspunkt der Arbeiten des Europarates. Die Vertragsstaaten werden in der Konvention aber ausdrücklich dazu ermuntert, die Konvention auf alle Opfer häuslicher Gewalt, also auch auf Männer und Knaben, anzuwenden. Wichtig ist auch, in diesem Zusammenhang festzustellen, dass unser Strafrecht geschlechtsneutral formuliert ist. Es war ja bis vor ein paar Jahren, bevor wir das Sexualstrafrecht geändert haben, eine Vergewaltigung strafrechtlich nur dann möglich, wenn eine Frau das Opfer war. Das haben wir geändert. Unsere Bestimmungen sind geschlechtsneutral formuliert. Wir haben also, diese Befürchtung wurde auch geäussert, kein Frauenstrafrecht oder dergleichen. Alle Bestimmungen sind auf beide Geschlechter anwendbar. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann war bei den Arbeiten der Verwaltung zur Ratifikation der Konvention eingebunden.
Man könnte sich fragen, warum man in der Schweiz eine Konvention ratifizieren soll, wenn man die Gesetzgebung nicht anpassen muss und die Präventionsmassnahmen auf Bundesebene nicht so intensiv sind, sondern vor allem in den Kantonen. Aber der Bundesrat und auch die Kommissionsmehrheit sind zum Schluss gekommen, dass man diese Konvention ratifizieren sollte. Der Mehrwert der Konvention für die Schweiz kann auch darin bestehen, dass sie ein Katalysator für den Bereich der Prävention, der Ausbildung und der Fortbildung sowie ein Signal an die Kantone ist.
Nun sage ich noch etwas zu diesem Fachgremium Grevio, an dem Kritik geübt worden ist: Das ist ein Fachgremium, das primär zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention eingesetzt wird. Eine Einmischung von anderen Ländern, wie sie befürchtet worden ist, wird also nicht vorkommen. Es gibt aber sicher auch in der Schweiz - ich glaube, davor dürfen wir die Augen nicht verschliessen - Handlungsbedarf bei der Umsetzung. Es braucht zwar keine neuen Gesetze, es hapert aber bei der Umsetzung bzw. beim Willen, häusliche Gewalt konsequent zu ahnden und effektive Massnahmen zur Verhinderung zu ergreifen.
Eingangs habe ich ja die hohen Zahlen gemäss Kriminalstatistik genannt, wobei ich noch anfügen möchte, dass man bei diesem Thema nicht etwa behaupten kann, dass es besonders die Ausländer seien, die da als Täter infrage kommen, wie man das ab und zu bei anderen Delikten hört. Das ist - leider, muss man sagen, "zum Glück" würde nicht passen - gleichermassen auf die gesamte Bevölkerung verteilt.
Die Zahlen bei häuslicher Gewalt steigen, bei der Jugendgewalt sind sie gesunken, was bisweilen auch übersehen wird. Die Konvention bietet eine Grundlage, um den Bund mehr in die Verantwortung zu nehmen. Es ist, glaube ich, ein brisantes Problem. Wenn wir hier nun nicht zustimmen oder nicht beitreten würden, wäre das sicherlich kein gutes Zeichen.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten.