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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-02-27

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-02-27

Wortprotokoll

Es wurde schon gesagt: Mit der Annahme der Fabi-Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur wurde festgelegt, dass der Maximalabzug für den Arbeitsweg 3000 Franken betragen darf. Das ist die Verfassungsbestimmung, und zwar unabhängig davon, ob das Privatauto, ein Geschäftsauto oder der Zug benutzt wird.

Dann ging es um die Umsetzung in Bezug auf das Geschäftsauto. Ich muss zugeben, dass die Lösung kompliziert und nicht so einfach zu verstehen und zu handhaben ist.

Aufgrund dieser Motion Ettlin Erich, die im Ständerat eingereicht wurde, haben wir versucht, eine Vereinfachung zu erzielen. Mit den Pauschalabzügen für Aussendienstmitarbeiter haben wir meines Erachtens eine Vereinfachung erzielt.

Der Grundsatz bleibt aber natürlich, dass die Verfassungsmässigkeit gewährleistet werden muss. Unter dem Aspekt der Verfassungsmässigkeit muss auch die abgeänderte Motion beurteilt werden. Diese abgeänderte Motion führt, wenn sie so umgesetzt werden muss, natürlich wieder zu einer Ungleichbehandlung. Ob diese Ungleichbehandlung von den Gerichten als hieb- und stichfest beurteilt wird, wagen wir doch sehr zu bezweifeln.

Man muss auch noch sehen, was passiert, wenn Sie die Motion annehmen: Wir haben das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz anzupassen. Das braucht eine entsprechende Vernehmlassung, es braucht einen Prozess. Damit wird diese Verwaltungsübung, die jetzt auf dem Papier besteht, selbst dann, wenn es gelingen würde, die Bestimmungen zu ändern, ohnehin für mindestens die nächsten vier Jahre angewendet werden. Zudem gäbe es nachher wieder einen entsprechenden Wechsel. Da muss man sich schon fragen, ob das Sinn macht.

Wenn wir diese Änderung vornehmen, dann heisst das auch, dass wir die damals angestrebten Einsparungen nicht erreichen werden; man sprach damals von 200 Millionen Franken. Das würde entsprechend wieder eine Lockerung geben.

Es gibt diese Verfassungsbestimmung. Auch wenn man bei dieser Abstimmung vielleicht nicht an die Geschäftsautos und an die Komplikationen, die sich daraus ergeben, gedacht hat, sollten wir hier diesen Volksentscheid entsprechend beherzigen und berücksichtigen. Man kann zwar mit einer Motion solche Bestimmungen wieder aufweichen, anders beschreiben und Gesetzesänderungen machen. Ich würde Ihnen aber davon abraten. Wir haben das so gewählt, das Volk hat dem so zugestimmt. Die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist doch ein wesentlicher Grundsatz unseres Landes. Ob sie mit dem privaten Auto oder mit dem Geschäftsauto fahren, dürfte eigentlich nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung durch die Steuerbehörden führen. Ob man den Arbeitsweg mit dem Zug, mit dem Geschäftsauto oder wie auch immer zurücklegt - es gibt diese Begrenzung von 3000 Franken.

Wenn Sie eine Änderung vornehmen, auch im Sinne der abgeänderten Motion, schaffen Sie wieder eine Ungleichheit. Sie schaffen damit zwar vielleicht eine Vereinfachung für die Verwaltung, aber Sie schaffen auch eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die steuerliche Behandlung ihres Arbeitswegs. Wenn wir daran denken, dass diese 3000 Franken Maximalabzug schon bei dieser [PAGE 17] Volksabstimmung sehr viel zu reden gaben und am Schluss von einer Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wurden, sollten wir uns, denke ich, daran halten.

Festzuhalten ist immerhin, dass diese 3000 Franken auf Bundesebene für die direkte Bundessteuer gelten. Die Kantone haben völlig unterschiedliche Obergrenzen festgesetzt, sie sind nicht an das gebunden, was für den Bund gilt. In den Kantonen ist von keiner Obergrenze bis zu einer solchen von maximal 500 Franken so ziemlich alles möglich und denkbar. Es gibt also auch dort unterschiedliche Praktiken. Darum, denke ich, müssen wir wohl mit der zugegebenermassen nicht sehr einfachen Verwaltungspraxis leben. Wenn sich das einmal eingespielt hat auf diesen Lohnausweisen, denke ich, ist das nach ein, zwei Jahren auch handhabbar.

Mit der Annahme der Motion würden bereits wieder zwei neue Gesetze greifen, und die Praxis müsste wieder geändert werden. Ob das im Steuerbereich dann so viel einfacher wird mit neuen Gesetzen, die auch wieder allen Anforderungen gerecht werden müssen, möchte ich bezweifeln. [GZ]

Ich bitte Sie also, leer zu schlucken und die Motion abzulehnen.