Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-02-27
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Die Istanbul-Konvention des Europarates schlägt einen europaweit vergleichbaren Standard in Fragen der Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen vor. Kann es sich die Schweiz imagemässig leisten, hier abseitszustehen? Ich meine klar nein. Wir haben quasi alle in der Konvention aufgeführten rechtlichen Bestimmungen bereits erfüllt, und dort, wo die Konventionsbestimmungen uns vor Probleme stellen würden, haben wir Vorbehalte angebracht. Es geht auch darum, mit gutem Beispiel voranzugehen, und auch darum, den guten Ruf der Schweiz nicht zu gefährden. Im aussenpolitischen Bericht des Bundesrates, den wir morgen hier behandeln werden, hat der Bundesrat auf Seite 106 ausgeführt: "Der Europarat stellt für die Schweiz ein äusserst wichtiges Diskussions- und Austauschforum dar, in dem sie den Ruf einer zuverlässigen, glaubwürdigen und effizienten Partnerin geniesst."
Die Angst, werte Kollegen Hefti und Schmid, mit der Annahme der Konvention Wasser auf die Mühlen der SVP-Selbstbestimmungs-Initiative zu leiten, ist völlig unbegründet. Die in der Konvention formulierten Ziele stehen absolut im Einklang mit unserer schweizerischen Rechtsordnung und mit unseren Grundwerten. Einen Gegensatz zwischen schweizerischem und internationalem Recht konstruieren zu wollen ist daher nicht angebracht. Kollege Jositsch hat es vorhin ja auch klar zum Ausdruck gebracht: Es ist keine internationale Gerichtsprozedur vorgesehen.
Ich bitte Sie daher mit Überzeugung, den Entwurf des Bundesrates und den Antrag der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu akzeptieren und mit der Annahme des Bundesbeschlusses den Bundesrat zu ermächtigen, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren.