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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-02-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-02-27

Wortprotokoll

Wir sind alle entsetzt über die Gewaltbereitschaft, die wir in den letzten Tagen in der Stadt Bern erlebt haben. Wir sind uns alle bewusst, dass wir - Sie als Gesetzgeber, die Behörden der Stadt und des Kantons, des Bundes - eine Verantwortung tragen für jene Personen, für die wir, Herr Ständerat Zanetti hat es sehr schön gesagt, eine Fürsorgepflicht haben. Es sind jene Personen, die unsere Institutionen stützen, die unsere Ordnung und Sicherheit schützen; wir haben diesen Personen gegenüber eine Verantwortung.

Dass Sie in diesem Zusammenhang als Erstes daran denken, den Strafrahmen zu erhöhen und eine Mindeststrafe festzulegen, kann ich verstehen. Es wurde auch zu Recht gesagt, dass diese Motion nicht eine Antwort auf die Vorfälle in Bern ist; sie wurde vor einiger Zeit eingereicht. Aber es sind diese Bilder, die wir jetzt alle im Kopf haben und die uns dazu führen zu sagen: Jetzt müssen wir etwas tun, jetzt müssen wir ein Zeichen setzen!

Aber Sie müssen genau hinschauen, was für ein Zeichen Sie hier setzen. Sie müssen beurteilen, ob dieses Zeichen geeignet ist, die Situation zu verbessern, das zu verhindern, was Sie nicht wollen. Da glaube ich, dass wir auch eine Verantwortung tragen, dass wir der Bevölkerung nicht etwas vormachen dürfen. Wir dürfen der Bevölkerung nicht etwas in Aussicht stellen, von dem wir genau wissen, dass wir es ihr gar nicht geben können. Glauben Sie im Ernst, wenn Sie jetzt in Artikel 285 StGB den Strafrahmen von heute drei auf fünf Jahre erhöhen und noch eine Mindeststrafe von einem Jahr einführen, dass Sie damit die Situation der Polizistinnen und Polizisten in irgendeiner Art und Weise verbessern? Wollen Sie das der Bevölkerung mitteilen?

Auch hier sind wir zu Transparenz, Ehrlichkeit und Redlichkeit verpflichtet. Herr Ständerat Rieder hat es sehr eindrücklich gesagt: Die Einführung von Mindeststrafen - dessen müssen wir uns bewusst sein - gilt dann für alle. Vorhin kam das Beispiel von einem betrunkenen Autofahrer - das könnte Ihr Sohn sein, schliessen wir das einmal nicht aus -: Wenn er von einer Polizeipatrouille angehalten und kontrolliert wird und er dabei ausfällig wird und den Polizisten droht, hat er eine Mindeststrafe von einem Jahr. Da haben Sie sofort gesagt, nein, nein, es sei nicht so gemeint. Doch, es ist genau so gemeint, wenn Sie bei Artikel 285 eine Mindeststrafe von einem Jahr hineinschreiben.

Das ist die Crux mit den Mindeststrafen. Bei der Mindeststrafe müssen Sie immer daran denken, was der leichtestmögliche Fall ist. Für den gilt dann die Mindeststrafe. Da werden Sie Artikel 285 nicht gerecht, wenn Sie sagen: Jetzt machen wir einfach eine Mindeststrafe von einem Jahr, und der Fall, der dann erwähnt wird, der gilt dann eben gerade nicht. Doch, der gilt dann eben gerade!

Wenn Sie den Strafrahmen erhöhen und sagen, Sie möchten statt drei Jahre fünf Jahre, weiss ich nicht, ob Sie damit etwas gewonnen haben. Sie kennen ja alle das Strafgesetzbuch gut genug, um zu wissen, dass Artikel 285 nur die staatliche Autorität schützt. Wenn dieser Mann, den Sie, Herr Ständerat Germann, erwähnt haben - oder vielleicht ist es auch eine Frau -, bewusst einen Pflasterstein auf einen Polizisten wirft, dann ist das eine Inkaufnahme einer schweren Körperverletzung oder sogar einer Tötung. Die schwere Körperverletzung hat heute einen Strafrahmen von zehn Jahren - nicht von fünf Jahren, meine Damen und Herren, von zehn Jahren. Deshalb bin ich einfach dafür, dass Sie die Dinge genau benennen.

Bei Artikel 285 wird eben nur die behördliche Autorität geschützt. Sie wissen, wie es funktioniert, wenn ein Delikt gegen Leib und Leben, eine einfache, leichte oder schwere Körperverletzung hinzukommt. Das wissen die meisten von Ihnen. Dann muss der Richter anschauen, welcher Tatbestand unter Artikel 285 fällt. Hinzu kommt eine leichte oder schwere Körperverletzung, und die Strafe wird erhöht. Wenn jemand also eine Polizistin schwer verletzt, kommt Artikel 49 StGB zur Anwendung. Danach wird die Strafe der schwersten Straftat angemessen und erhöht, das heisst bei einer schweren Körperverletzung, die eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren nach sich zieht, um nicht mehr als die Hälfte. Mit dem heute geltenden Recht haben Sie demnach die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren auszufällen. Sie reden jetzt davon, dass Sie in Artikel 285 das Strafmass von drei auf fünf Jahre erhöhen wollen, und meinen, damit der Bevölkerung oder den Polizisten sagen zu können: "Heute haben wir für euch etwas Gutes getan! Wir haben das Strafmass erhöht, und das, was in Bern geschehen ist, wird nicht mehr vorkommen." Das funktioniert einfach nicht! [PAGE 19]

Sie haben verschiedentlich gefragt, wann jetzt diese Harmonisierung der Strafrahmen kommt. Im Jahr 2010 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Allgemeinen Teil und zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches durchgeführt. Wir sind dann zum Schluss gekommen, dass wir zuerst das Sanktionenrecht revidieren, den Allgemeinen Teil, das haben Sie gemacht. Nur kurz zur Erinnerung: Damals war ja der Auftrag aus dem Parlament, man müsse sofort eine StGB-Revision machen, um die bedingte Geldstrafe abzuschaffen. Erinnern Sie sich noch, was Sie nach langer Diskussion entschieden haben? Die bedingte Geldstrafe wird nicht abgeschafft! Es waren vor allem diejenigen, die damals jene Motion unterstützt hatten, die sich dann vehement dagegen wehrten, dass die bedingte Geldstrafe abgeschafft wird.

Ich glaube, es war ein kluger Entscheid, dass wir gesagt haben, wir behandeln zuerst den Allgemeinen Teil und nachher den Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil - das revidierte Sanktionenrecht - tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Wir haben sofort nach der Verabschiedung im Parlament den Besonderen Teil wieder hervorgenommen. Aber ich muss Ihnen sagen: In der Zwischenzeit haben Sie eben das Sanktionenrecht anders revidiert, als Sie es ursprünglich dem Bundesrat in Auftrag gegeben hatten. Ich habe deshalb gesagt, dass ich die Revision des Besonderen Teils, diese Harmonisierungsvorlage, noch einmal anschauen will, bevor ich sie Ihnen einfach tel quel nach einer Vernehmlassung aus dem Jahr 2010 überbringe.

Ich habe letzten Freitag - ich habe das den Kommissionspräsidenten mitgeteilt - eine Gesprächsrunde zum Thema Strafrecht durchgeführt. Da waren Vertreter der Lehre und der Gerichte, Rechts- und Staatsanwälte dabei. Wir haben intensiv über diese Mindeststrafen diskutiert - genau so, wie Sie, Herr Ständerat Rieder, es erwähnt haben, weil diese Mindeststrafen unter Umständen unglaublich problematisch sein können. Wir haben sie heute schon bei gewissen Straftatbeständen, aber einfach zu sagen: "Jetzt muss da ein bisschen Muskelkraft hinein!", und deshalb auch noch eine Mindeststrafe einzufügen funktioniert in vielen Fällen nicht. Genau unter diesem Aspekt will ich diese Revision nochmals anschauen. Aber ich komme damit bald, ich spüre Ihren Druck und habe ihn selber auch. Aber Sie sollen auch verstehen können, dass es manchmal sinnvoll ist, eine Vorlage, die so weit zurückliegt, noch einmal zu überprüfen und zu schauen, was Sie in der Zwischenzeit gemacht haben. Sie haben ja - erinnern Sie sich? - beim Sanktionenrecht jetzt wieder kurze Freiheitsstrafen eingeführt: Sie haben die Geldstrafe auf maximal 180 Tagessätze reduziert. Es wird wieder mehr Freiheitsstrafen geben mit dem Sanktionenrecht, das Sie beschlossen haben. Ich denke gerade an das, was wir jetzt besprochen haben: Auch hier kann mit dem neuen Sanktionenrecht durchaus noch etwas gemacht werden.

Sie haben auch ein Postulat angenommen, mit dem Sie einen Bericht zum besseren strafrechtlichen Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt verlangen (13.4011). Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Fedpol ist daran, und wir wollen diesen Bericht in der zweiten Hälfte dieses Jahres vorlegen. Ich denke, wenn Sie für die Polizisten und die Polizistinnen etwas Richtiges tun wollen, dann sind Sie wahrscheinlich mit den Empfehlungen, die Sie dort finden werden, besser bedient als mit der Verabschiedung einer solchen Motion.

Ich komme zum Schluss: Einige von Ihnen haben gesagt, es sei vielleicht nicht so gut, was in der Motion stehe, aber man müsse jetzt trotzdem einfach mal ein Zeichen setzen. Es ist eine ausformulierte Motion. Da können Sie nicht sagen, der Bundesrat solle noch ein bisschen schauen, was besser sei. Die Motion ist ausformuliert. Es ist ein neuer Text zu Artikel 285. Ich weiss nicht, was ich da noch ändern soll, wenn ich Ihnen diese Motion als Gesetz wieder bringe. Hier zu sagen, man setze mal ein Zeichen und der Bundesrat solle mal schauen, und nachher verabschiedet man nicht das, was Sie heute verabschieden wollen, das finde ich auch nicht sehr glaubwürdig. Ich finde, wenn ein Motionstext da ist, der als Gesetzestext ausformuliert ist, und Sie heute schon sagen, dass Sie das eigentlich gar nicht wollen, sollten Sie so ehrlich sein und sagen: Wir wollen etwas tun, wir haben dem Bundesrat Druck gemacht, die Bundesrätin hat es deutlich gespürt. Aber das, was hier drinsteht, hilft den Polizisten und Polizistinnen nicht.

Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Motion ablehnen.