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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-02-27

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-02-27

Wortprotokoll

Was lange währt, wird endlich gut. Entsprechend diesem Sprichwort ein paar kurze Ausführungen zu meinem Postulat: Dieses will, dass der Bundesrat in einem Bericht aufzeigt, wie eine Stärkung des Anlegerschutzes kostendeckend und effizient durch eine gezielte Anpassung bestehender Finanzmarktgesetze erreicht werden kann. Dieses Anliegen ist grundsätzlicher Art und deshalb nach wie vor richtig und wichtig: Bevor reguliert wird, muss zuerst der Regulierungsbedarf geprüft werden. Besteht Bedarf, gilt es, verschiedene Regulierungsalternativen zu prüfen. Mit anderen Worten: Kann dem Bedarf über Einzelfallentscheide oder im Rahmen einer anerkannten Selbstregulierung entsprochen werden, oder braucht es eine staatliche Regulierung? Wenn Letzteres zutrifft: Reicht eine Anpassung bestehender Rechtsgrundlagen, oder braucht es tatsächlich ein neues Gesetz?

Der Grundsatz der Prüfung von Regulierungsalternativen muss eine Selbstverständlichkeit sein für eine gute, effiziente und kostenschonende Regulierung. Dieser Grundsatz ist im Übrigen auch in den Richtlinien des EFD für Finanzmarktregulierung aus dem Jahr 2005 verankert. Und er trifft ein Kernanliegen meiner Motion 15.3400, die im Sommer 2016 angenommen und an den Bundesrat überwiesen wurde.

Zurück zum Postulat: Dieses Postulat bezieht sich auf die beiden Finanzmarktgesetze Fidleg und Finig. Der Startschuss zu diesen Gesetzen liegt über sechs Jahre zurück. Man ist damals - ohne umfassende Bedarfsanalyse und ohne Prüfung von Regulierungsalternativen - direkt auf neue Gesetze zugesteuert. Dementsprechend musste mit einer Überregulierung beim Anlegerschutz und bei den Dokumentations- und Informationspflichten gerechnet werden. Die Gesetze hätten in ihrer ursprünglich gedachten Form kleinen und mittleren Finanzdienstleistern massiv zugesetzt. Sie hätten wohl das Ende der flächendeckenden Anlageberatung für Kleinkunden vor Ort bedeutet - ähnlich, wie man das in Deutschland infolge der Einführung der Mifid-Richtlinie beobachten konnte.

In der Zwischenzeit ist man im EFD einsichtig geworden. Zwar wurde die Prüfung von Regulierungsalternativen nicht nachgeholt, aber man hat die beiden Gesetze deutlich entschlackt. Gegenüber der Vernehmlassungsversion von 2014 war die Botschaft schon deutlich abgespeckt. Der Ständerat hat im vergangenen Dezember die beiden Gesetze nochmals entschlackt. Wie mir gerade auch von kleineren Inlandbanken versichert wurde, kommen die beiden Gesetze nun in einer verhältnismässigen und differenzierten Form daher, sodass sie auch für diese Banken umsetzbar sind. Punktueller Verbesserungsbedarf besteht weiter, beispielsweise eine KMU-freundlichere Kundensegmentierung. Zentral wird alsdann sein, dass die Gesetze auch auf Ebene Verordnung und Rundschreiben verhältnismässig und differenziert umgesetzt werden.

Das eingangs erwähnte Sprichwort scheint zuzutreffen: Nach einigen Irrungen befinden sich Fidleg und Finig auf einem guten Weg. Ein Zurück-an-den-Anfang ist daher heute weder sachlich geboten noch zeitlich sinnvoll. Ich ziehe daher mein Postulat zurück.