Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-02-27
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Der neue Finanzausgleich (NFA) ist zugegebenermassen eines der komplizierteren Geschäfte, die wir hier immer wieder diskutieren dürfen und müssen. Die Interessenlagen sind unterschiedlich, und das wird auch in Zukunft immer wieder zu Diskussionen führen. Der Wirksamkeitsbericht soll zeigen, was die Konsequenzen des NFA sind. Erwünschte und unerwünschte Auswirkungen sollen festgehalten werden. Dazu dient er, dazu ist er hilfreich. Er ist ein Instrument, das immer wieder weiterentwickelt werden soll.
Auch meine Motion verlangt, den Wirksamkeitsbericht weiterzuentwickeln, konkret mit folgendem Wortlaut: "Der Bundesrat wird beauftragt, den Wirksamkeitsbericht zum nationalen Finanzausgleich zu ergänzen mit den direkten und indirekten Folgen auf die konkreten Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner, erbracht durch den Kanton oder die Gemeinde. Es gilt, Standards zu entwickeln, welche die öffentlichen Leistungen qualitativ und quantitativ für Bewohnerinnen und Bewohner bemessen und beurteilen lassen. Es gilt zu untersuchen, welche konkreten Auswirkungen der NFA auf die Leistungen der einzelnen Kantone und der Gemeinden gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Folge hatte." Mein Anliegen ist es also, dass in diesem Wirksamkeitsbericht eine weitere Analyse, eine Ergänzung, erfolgen soll, die auch einen zusätzlichen Fokus auf die genannten Anliegen legt und es ermöglicht, diese auch zu beurteilen.
Mit einer meines Erachtens recht skurrilen Begründung empfiehlt der Bundesrat meine Motion zur Ablehnung. Es widerspreche der Finanz- und Organisationsautonomie der Kantone, wenn die von mir gewünschte Untersuchung im Wirksamkeitsbericht erfasst würde. Es könnte gar die Autonomie der Kantone einschränken. Habe ich das recht verstanden: Wenn die Analyse des Wirksamkeitsberichtes ergeben würde, dass sich der NFA auf die Preis- und Qualitätsanforderungen der öffentlichen Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner eines Kantons positiv ausgewirkt habe - also mit der Angabe, wo, wie, in welchem Umfang, warum, was die Gründe hierzu sind -, oder allenfalls auch bei einem umgekehrten Ergebnis, dann befürchtet der Bundesrat ernsthaft, dass sich die Kantone veranlasst sähen, die Sache so erfolgreich zu belassen, oder dass sie sich sofort gezwungen fühlten, bei Bedarf gewisse Änderungen anzustreben, je nach der Beurteilung des Wirksamkeitsberichtes? Das ist wahrscheinlich ein bisschen illusorisch. Gerne erfahre ich vom Bundesrat jetzt noch Beispiele, inwiefern er es erlebt hat, dass allenfalls anerkennende oder konstruktive Anregungen des Bundes, versehen mit Analysen und Berichten, den Kantonen schlichtweg die Autonomie entzogen, weshalb sie dann so gehandelt haben. Gut, es ist in verschiedenen Kantonen Fasnachtszeit, und so dürfen dieses Fazit und diese Sorge wohl auch mit entsprechendem Humor entgegengenommen werden.
Die Kantone werden ihre Entscheidungen auch in Zukunft aufgrund ihrer Analysen und unter Beizug von eidgenössischen Analysen treffen. Das ist auch in Ordnung so. Sorgen bereitet mir allerdings, dass die Stellungnahme vom Bundesrat im Mai 2015 verabschiedet wurde, also nicht zur Fasnachtszeit.
Ich bitte Sie herzlich, meine Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates zu unterstützen. Es sollen lediglich Grundlagen geschaffen werden, damit die Kantone allfällige Schlüsse - alles im Rahmen der ihnen gesetzlich zustehenden Autonomie - ziehen und bei Bedarf und Bereitschaft auch umsetzen können. Dies liegt in der Autonomie der Kantone. Die Grundlagen zu erarbeiten, die Vergleiche zwischen den Kantonen darzulegen und aufzulisten wäre meines Erachtens hingegen gerade eine Kernaufgabe dieser Wirksamkeitsberichte. [GZ]
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.