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Janiak Claude · Ständerat · 2017-02-27

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-27

Wortprotokoll

Nach dem vergangenen Wochenende ist es natürlich nicht populär, einen solchen Vorstoss nicht anzunehmen. Ich kann mir vorstellen, dass man entsprechende Post bekommen wird, wenn man sich dagegen äussert.

Der Kommissionspräsident hat sehr gut geschildert, was die Gründe sind, die uns dazu geführt haben, diese Motion abzulehnen. Es ist so, die Polizeibeamten sind auch dieses Wochenende wieder in einer nichtakzeptablen Weise angegriffen worden. Ich erlebe das auch bei Fussballspielen immer wieder, es ist also nicht nur die Berner Reitschule, die dieses Problem kennt, es besteht auch anderswo. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat sich mehrfach mit entsprechenden Standesinitiativen befasst, sie hat ihnen Folge gegeben. Sie erkennt also durchaus Handlungsbedarf. Man will auf den abnehmenden Respekt vor Beamten und Behörden reagieren.

Das enthebt uns aber nicht der Verantwortung, den Text zu lesen: Was steht in dieser Motion? In der Motion steht, dass Artikel 285 StGB, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte", abgeändert und eine Mindeststrafe von einem Jahr eingeführt werden soll. Das ist der Text dieser Motion. Wenn Sie das annehmen, dann wollen Sie das und nichts anderes. Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, dass solche Mindeststrafen im Schweizerischen Strafgesetzbuch nur bei ganz schweren Delikten vorgesehen sind.

Ich möchte ein Beispiel nennen. Ich lese den ersten Abschnitt von Ziffer 1: "Wer eine Behörde ... durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird ... bestraft." Also, Herr Föhn, denken Sie daran: Ein angetrunkener Automobilist fährt in Ihrem Tal heim, wird von der Polizei angehalten, rastet aus und schubst einen Beamten. Dies fällt unter Artikel 285. Erklären Sie ihm dann, dass er dafür für ein Jahr ins Gefängnis gehen soll.

Wir haben die Gesetze, die es braucht, um Leute, wenn man ihrer habhaft wird, bestrafen zu können. Wer einen Stein gegen einen Polizeibeamten schmeisst, begeht eine schwere Körperverletzung, eventualvorsätzlich möglicherweise sogar eine noch schwerere [PAGE 15] Straftat. Er kann bestraft werden. Die Gerichte können den Strafrahmen, speziell bei rücksichtslosen Tätern, auch ausschöpfen.

Ich persönlich verstehe nichts von Polizeitaktik. Ich weiss nicht, wie man das organisieren muss, wie man diesen Hooligans oder auch diesen Leuten jetzt hier in Bern begegnen kann. Fakt ist aber: Solange man diese Täter nicht einbuchtet, sie also nicht verhaftet und keine Strafverfahren durchführt, können Sie noch so viele Gesetze ändern. Erst wenn Sie sicherstellen können, dass Sie sie der Justiz zuführen können, haben Sie etwas erreicht. Eine Verschärfung einer Strafbestimmung ist in diesem Zusammenhang reine Deklamation und führt zu etwas, was nachträglich als vielleicht doch nicht so gut empfunden wird.

Wir haben zweimal hier im Rat erlebt, dass man auf solche Vorfälle in anderen Bereichen reagiert hat. Denken Sie an den Hundebiss. Wir haben jahrelang an einem Hundegesetz gearbeitet, und am Schluss haben wir die Bestimmung wieder abgeschafft, weil das Problem nicht auf dieser Basis gelöst werden konnte. Herr Föhn, ich erinnere Sie auch an Via sicura. Das war ja die Reaktion auf Raser, vornehmlich aus dem Balkan, die schwere Unfälle verursacht hatten. Es hat eine Volksinitiative gegeben, und wir haben mit Via sicura scharf reagiert. Wenn es nun aber plötzlich Fälle gibt, wo man denkt: "Nein, der war ja doch nicht gemeint!", dann kommt man und will die Strafgesetze anschliessend wieder revidieren.

Ich finde es nicht gut, wenn man Gesetzgebung als Reaktion auf Vorfälle macht. Man muss gut bedenken, was man machen will. Man muss auch wirklich lesen, was die Motion will. Lesen Sie Artikel 285 StGB und was alles darunterfällt. Wenn Sie dort überall ein Jahr Mindeststrafe wollen, dann bin ich überzeugt, dass Sie in zwei Jahren kommen und sagen: "Nein, also dass derjenige, der jetzt bei einem Polizisten ausgerastet ist, ein Jahr in die Kiste gehen soll, das haben wir doch nicht gemeint."

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.