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de Courten Thomas · Nationalrat · 2017-02-27

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-27

Wortprotokoll

Die Unternehmen, die in der Schweiz Arbeitsplätze schaffen und Wertschöpfung generieren, sind auf attraktive Rahmenbedingungen angewiesen. Ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität und die Dynamik eines Wirtschaftsstandortes ist eine geringe Belastung der Unternehmen durch staatliche Regulierungen. Im ganzen Land wird vonseiten der Wirtschaft und Politik über alle Parteigrenzen hinweg, vom globalen Konzern bis zum Ein-Mann-Handwerkbetrieb, immer wieder die heute bereits übermässige, nichtsdestotrotz aber ständig weiter wachsende Regulierungswut beklagt. Es ist deshalb nach meiner Auffassung Zeit, endlich konkret dagegen vorzugehen und Massnahmen, die auf dem Tisch liegen, tatsächlich auch umzusetzen, endlich Nägel mit Köpfen zu machen.

Der Bundesrat selbst betont die Notwendigkeit des Abbaus der Regulierungskosten auch ständig. Nur, es passiert eben nichts. Ich schlage Ihnen deshalb heute vor, dem Bundesrat ein deutliches Zeichen zu senden, dass wir als Nationalrat ihn in seinen Bemühungen, in diesen Zielsetzungen unterstützen. Mit meinen Vorstössen können wir ihn ermuntern, entschlossener längst erkannte Handlungsansätze nicht nur anzudenken, sondern eben auch durchzusetzen; denn seit dem Bericht mit konkreten Massnahmenvorschlägen, den der Bundesrat bereits im Jahr 2013, also vor vier Jahren, zur Kenntnis genommen hat, ist nicht viel Spürbares tatsächlich passiert.

Ich beantrage Ihnen heute in einem ersten Schritt und im Konkreten, dass der Bundesrat beauftragt wird, eine formelle Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen im Unternehmenssteuerbereich zu erarbeiten. Wirtschaftskreise und Unternehmen geben an, dass Unterschiede im Verfahrensrecht zwischen den Kantonen, dass die [PAGE 27] mangelnde kantonsübergreifende Koordination und Anerkennung von Experten oder unterschiedlich lange Fristen wesentliche, unnötige Zusatzkosten verursachen. Experten schätzen das diesbezügliche Einsparpotenzial auf ansehnliche 192 Millionen Franken pro Jahr - wahrlich ein Grund, hier einen Effort zu leisten.

Die Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen bei der Gewinn-, Grundstückgewinn- und Lohnquellensteuer würde Entlastungen bei den Unternehmen bringen, ohne dass die Kantone Steuereinbussen oder zusätzliche Kosten zu gewärtigen hätten.

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss dennoch ab, obwohl auch er die gleiche Stossrichtung einst selbst vorgeschlagen hatte. Er begründet das damit, dass das EFD beauftragt worden sei, bis 2016 zu prüfen und zu berichten. Nur, ich habe bis heute, 2017, nichts von Resultaten oder gar Fortschritten gehört. Es ist deshalb an der Zeit, hier einen neuen Anstoss zu geben. [GZ]

Deshalb bitte ich Sie, meinen Vorstoss zu unterstützen.

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