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Schenker Silvia · Nationalrat · 2017-02-28

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Wir von der SP wollen eine Reform der Altersvorsorge. Wir wollen hier im Parlament eine Reform verabschieden, die an der Urne eine Mehrheit finden wird. Ich möchte von Anfang an klar und deutlich sagen, dass die Vorlage des Ständerates unseres Erachtens der Kompromiss ist. Alles, was diesen Kompromiss verschlechtert, werden wir heute und bis zum Schluss ablehnen. Wir wollen eine Vorlage, welche die Leute verstehen, von der sie wissen, welche Konsequenzen sie für sie hat; einer solchen Vorlage werden wir am Schluss hier zustimmen. Und wir werden diese an der Urne verteidigen.

Jetzt komme ich zu meinen Minderheitsanträgen. Eines der vier Ziele des Bundesrates, die er mit der Rentenreform 2020 erreichen wollte, war, die AHV und das BVG den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen. Was Ihnen hier die Kommissionsmehrheit in Bezug auf die Kinderrenten vorschlägt, ist genau das Gegenteil. Das Bild, das die [PAGE 32] Kommissionsmehrheit wohl vor Augen hatte, entspricht, wie das auch ein Bild der Verwaltung zeigt, nicht der Realität. Es geht hier nicht um die reichen alten Männer, die sich eine junge Frau anlachen und mit ihr noch ein Kind bekommen, sodass sie die Kinderrente zur AHV erhalten. Vielmehr geht es um Männer, die bei der Geburt ihres jüngsten Kindes zwischen 41 und 50 Jahre alt sind. Es geht um Männer - möglicherweise ist der eine oder andere von ihnen hier im Saal -, welche vielleicht in einer zweiten Partnerschaft nochmals Vater werden. Wenn diese Männer in Rente gehen, sind deren Kinder noch minderjährig oder noch in Ausbildung. Wir wissen alle, dass Kinder gerade in jenem Alter hohe Kosten verursachen. Wird nun das Einkommen des Vaters infolge der Pensionierung deutlich geringer, fehlt das Geld, das die Familien benötigen.

Der Ständerat hat das Anliegen des Nationalrates insofern aufgenommen, als seine SGK ein Postulat (16.3910) eingereicht hat, das vom Bundesrat bereits angenommen worden ist. Demgemäss soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Situation von AHV-Rentnern, die heute eine Kinderrente erhalten, konkret darstellt.

Was nun Ihre Kommission für Schlüsse aus der Debatte des Ständerates und der Annahme des Postulates gezogen hat, ist eigentlich absurd. Es ist nicht etwa so, dass Sie vom Vorhaben der Streichung der Kinderrente Abstand genommen haben. Nein, es wurde noch einer oben draufgegeben! Nicht nur die AHV-Kinderrenten sollen gestrichen werden, sondern auch noch die BVG-Kinderrenten.

Die anderen Minderheitsanträge betreffen in erster Linie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Wenn es nach dem Willen der Mehrheit geht, können in Zukunft Waisenrenten für Pflegekinder und IV-Kinderrenten für Pflegekinder nicht mehr exportiert werden. Dazu ist Folgendes zu sagen: Erstens trifft diese Massnahme vor allem Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, und zwar diejenigen, die in einem Land ausserhalb der EU/Efta wohnen, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zweitens liegt dieser Streichung die Annahme zugrunde - und damit wiederhole ich eine Aussage aus meinem Votum in der ersten Beratungsrunde -, dass die Pflegekinder vielleicht doch keine echten Pflegekinder sind, sondern dass da irgendetwas gemauschelt wird. Ich teile dieses grundsätzliche Misstrauen nicht und finde es deshalb falsch, das Pflegekind quasi mit dem Bade auszuschütten.

Ich wiederhole noch einmal meine Worte vom Beginn dieses Votums: Die SP-Fraktion wird keiner Verschlechterung des Kompromisses des Ständerates zustimmen. Der Kompromiss ist die Vorlage des Ständerates und nicht etwas, was in Zukunft in diesen drei Wochen noch gebastelt wird.