de Courten Thomas · Nationalrat · 2017-02-28
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-28
Wortprotokoll
Ich muss Sie zuallererst eindringlich daran erinnern, dass wir hier über einen Sanierungsfall reden, und dieser Sanierungsfall ist unsere Altersvorsorge. Wir brauchen eine Revision, das ist unbestritten, aber wir brauchen auch eine Revision, die diese Bezeichnung verdient, eine Revision, die die Probleme nicht einfach verschleiert und die Problemlösung bzw. die Finanzierungslast auf künftige Generationen verschiebt. Eine solche Reform ist nach unserer Beurteilung untauglich.
Dazu gehört auch das Thema der Hinterlassenenversicherung. In der Kommission ist sehr deutlich geworden, dass die ursprünglichen Vorschläge des Bundesrates, die wir im Nationalrat wiederaufgenommen, weiterentwickelt bzw. sogar zusätzlich abgefedert haben, angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung gerechtfertigt, sozialverträglich und vertretbar sind.
Der Ständerat hat denn auch weder den Handlungsbedarf noch die sachliche Rechtfertigung bestritten. Einzig die Furcht vor dem Volk hat ihn dazu getrieben, in diesem Reformschritt nicht auf diese Vorschläge einzutreten. Das ändert aber rein gar nichts an der Notwendigkeit dieser Massnahmen. Immerhin 400 Millionen Franken sichern wir so zusätzlich für die AHV für diejenigen, die tatsächlich auf diese Leistungen angewiesen sind. Wir können die zur Sicherung der AHV notwendigen Massnahmen nicht einfach [PAGE 33] vor uns herschieben. Wenn uns nur der Mut zum Handeln fehlt, obwohl wir genau wissen, dass es unumgänglich ist, hier zu korrigieren, geht das einfach zulasten künftiger Generationen. Ich und meine Fraktion, wir können uns dem nicht anschliessen.
Genau dasselbe gilt für die Zusatzrenten, also für Rentner mit Kindern. Dass es Zusatzrenten für Pensionierte sind und nicht Leistungen für die Kinder selbst, möchte ich hier nochmals betonen. Wir haben in der Nationalratskommission auch hier einen moderaten Weg zur Korrektur gewählt, mit dem bisherige Kinderrenten nicht angetastet werden, der Besitzstand gewahrt wird und für Härtefälle auch in Zukunft adäquate Zusatzleistungen möglich bleiben. Damit können wir nochmals 200 Millionen Franken zur Sanierung beisteuern, ohne dass Mehrwertsteuer oder Lohnbeiträge erhöht werden müssen.
Ich bitte Sie, diesem Weg weiterhin zuzustimmen und sämtliche Minderheitsanträge zu diesem Thema abzulehnen.