Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-02-28
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Bei Block 1 beantragt Ihnen die Mehrheit selbstverständlich, an allen bisherigen Beschlüssen festzuhalten und entsprechend die Minderheitsanträge abzulehnen.
Zu Artikel 23 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, zur Witwenrente: Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass das ein Teil der Vorlage des Bundesrates ist. Es handelt sich um eine Modernisierung der Witwenrente, um eine Anpassung an das heutige Familienmodell. Und das heutige Familienmodell ist eben in vielen Teilen nicht mehr das reine Ernährermodell. Wir haben veränderte soziale Verhältnisse, an welche die AHV angepasst werden soll.
Es wurde mit abstimmungstaktischen Überlegungen argumentiert. Die Mehrheit ist der Überzeugung, dass das Verständnis in der Bevölkerung für diese Modernisierung der Witwenrente vorhanden ist. Von der Minderheit wurde argumentiert, es gebe Frauen, welche kleine Arbeitspensen hätten, und wenn sie Witwen würden, hätten sie ein Problem. Gerade diese Frauen stehen ja, wenn sie keine Erziehungsverpflichtung mehr haben, bereits mit einem Fuss im Erwerbsleben, und diese Frauen können und sollen dann stärker in die Arbeitswelt integriert werden. Wenn sie noch Kinder haben und damit Erziehungsaufgaben, dann ist es klar, dann erhalten sie auch weiterhin die Witwenrente.
Die Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, den von der Minderheit vertretenen Antrag abzulehnen.
Nun zu den Kinderrenten: Im Unterschied zur Beratung in der ersten Debatte sollen Kinderrenten für die AHV und für die Pensionskasse gestrichen werden. Das heisst, dass keine neuen Kinderrenten, weder in der AHV noch im BVG, an Rentner ausgerichtet werden sollen. Somit ist das System logisch und einheitlich.
Die Kommission beantragt auch hier mit 15 zu 10 Stimmen, die von den Minderheiten vertretenen Anträge abzulehnen.
Zu Artikel 25 des AHV-Gesetzes, zum Export der Waisenrenten für Pflegekinder: Die Kommission ist sich bewusst, dass das nur in Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen hat, wirksam wird; das sind wenige Länder. Sie ist sich auch bewusst, dass in den übrigen Ländern allenfalls ein Vollzugs- und Kontrollproblem besteht; das muss man separat angehen. Dennoch ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass dieser Export gestrichen werden soll.
Die Kommission empfiehlt entsprechend mit 16 zu 8 Stimmen, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Ebenso empfiehlt sie, beim Export der IV-Kinderrenten für Pflegekinder den Minderheitsantrag abzulehnen, und zwar mit 17 zu 8 Stimmen.
Zum Versicherungsaufsichtsgesetz: Bei den Kriterien für die Überschussbeteiligung wurde richtigerweise darauf hingewiesen, dass Pensionskassen und Versicherungsanbieter gleichgestellt bleiben sollen. Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 18 zu 7 Stimmen -, den Antrag der Minderheit Steiert, hier übernommen von Frau Heim, abzulehnen.
Der letzte Punkt, missbräuchliche Risikoprämien, betrifft Artikel 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Da gilt es daran zu denken, dass in den hohen Risikoprämien, welche heute auf den Ausweisen ausgewiesen sind, eben auch die Quersubventionierungen für die laufenden Renten eingepackt werden müssen. Neu werden diese Finanzflüsse separat ausgewiesen, dafür wird ein separater Betrag auf dem Versicherungsausweis sein. Entsprechend ist das Ganze transparent. Bei den verbleibenden Risikoprämien, davon ist die Mehrheit überzeugt, funktioniert die Konkurrenz. Die Konkurrenz wird die Risikoprämien tief halten, und die Finma ist ja auch involviert. Die Finma überprüft diese Risikoprämien; da braucht es keine weitere Regelung.