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Hess Lorenz · Nationalrat · 2017-02-28

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-02-28

Wortprotokoll

Teil des ständerätlichen Konzeptes, welches die BDP-Fraktion in diesem Block 2 unterstützt, ist einerseits der Bundesbeitrag bei der Zusatzfinanzierung sowie andererseits die Regelung mit der Mehrwertsteuer. Wenn man dies als Teil des Konzeptes ansieht - das ist ein Teil des Ständeratskonzeptes -, dann ist es klar, dass der Bundesbeitrag, wie das die Mehrheit will, nicht verändert werden sollte. Es ist ebenso klar, dass wir nicht um die schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer herumkommen. [PAGE 44]

Der Interventionsmechanismus ist ebenfalls Teil dieses Blocks. Er steht dem Konzept des Ständerates klar gegenüber und hat an sich viel für sich. Das wurde schon in früheren Debatten festgestellt und stimmt an sich immer noch, sowohl aus ökonomischer Sicht wie auch aus reinen Vernunftgründen. Ich denke, das würde auch jeder Kleinunternehmer entsprechend machen. Man muss dann auch daran denken, was der Plan B ist. Was ist, wenn die Finanzen aus dem Ruder laufen? Von daher ist das ein richtiger Ansatz und ein wichtiger Gedanke.

Es gibt einfach ein Problem: Dieser Vorschlag ist unwiderruflich mit der Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre verflochten, auch wenn das nur unter bestimmten Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt eintreffen würde. Es ist aber damit unwiderruflich verknüpft und damit schlicht und ergreifend nicht mehrheitsfähig und nicht kommunizierbar. Wir können nicht in einer Vorlage einerseits das Referenzalter 65 für beide Geschlechter festlegen und dann quasi nicht im gleichen, aber im nächsten Atemzug indirekt schon vom Rentenalter 67 sprechen. Das bringen wir so nicht durch, auch wenn die Überlegung im Ansatz richtig ist.

Wir sprechen hier von einer Reform bis 2030. Ich rufe Sie auf: Wir haben es in der Hand, am Tag zwei oder drei nach dieser Reform die nächste anzugehen. Das haben wir in der Hand, und zwar mit Vorstössen, und das müssen wir tun.

Bei einer kommenden Revision sind Themen wie der Interventionsmechanismus zwingend aufzugreifen. Es wird auch zwingend zu diskutieren sein, ob wir nicht auch den Vorschlag der BDP-Fraktion diskutieren müssen, der da heisst, dass das Rentenalter automatisch der Lebenserwartung angepasst wird (13.473). Das ist zwingend. Zu diesem Vorschlag besteht bereits ein Bericht des BSV. Wir haben ihn in der Kommission erhalten. Ständerat Hegglin hat vielleicht in Unkenntnis davon - oder vielleicht gerade deswegen - noch einen entsprechenden Vorstoss (16.3225) eingereicht, der dasselbe will.

Also, der Interventionsmechanismus, die automatische Anpassung des Rentenalters ans Lebensalter plus vielleicht noch andere Dinge müssen in der nächsten Reform diskutiert werden, darum kommen wir nicht herum. Wenn wir die Finanzierbarkeit - und hier geht es ja um Zusatzfinanzierung - anschauen, müssen wir, und das gilt dann auch für Block 3, schauen, dass wir nicht nur die effektiven Kosten, die Ausgaben der AHV, vergleichen; das kann man auch. Ich fordere Sie aber auf: Vergleichen Sie doch die Entwicklung, also den Stand des AHV-Ausgleichsfonds. Das ist entscheidend, wenn wir von einer Revision bis 2030 sprechen. Nehmen Sie die Entwicklung des AHV-Ausgleichsfonds: Ob Sie das nominal oder in Prozenten der effektiven AHV-Jahresausgaben anschauen - Sie sehen, in welcher Richtung die mittelfristig bessere und finanziell tragbare Lösung liegt: Es ist tatsächlich die Lösung des Ständerates.

Deshalb unterstützen wir hier den Antrag der Minderheit Humbel und lehnen den Antrag der Minderheit de Courten ab.