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Stöckli Hans · Ständerat · 2017-02-28

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Ich habe eine generelle Frage zur Regelung der Rückverfolgbarkeit im Tabakwesen. Im Rahmen der Diskussion um das Tabakproduktegesetz hat der Bundesrat ausgeführt, dass entschieden werden müsste, wo diese Regelung hingehört, ob sie ins Tabakproduktegesetz oder ob sie ins Tabaksteuergesetz gehört. Jetzt lag ja der Entwurf des Tabakproduktegesetzes vor, und dort fand sich keine Lösung hinsichtlich der unabhängigen Rückverfolgbarkeit. In der Vorlage vom 17. Juni 2016, über die wir heute beraten, gibt es auch keinen Hinweis auf diese Fragestellung. In der EU wird mit der neuen Tabakprodukterichtlinie ein Rückverfolgungssystem eingeführt, und zwar mit Wirkung ab dem 20. Mai 2019. Jetzt meine Frage, Herr Bundesrat: Ich verstehe, dass Sie eine schlanke Vorlage gebracht haben. Weshalb aber wurde die Frage der Rückverfolgbarkeit in diesem Gesetz auch nicht berücksichtigt?