Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-02-28
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-02-28
Wortprotokoll
Wenn Sie den Begriff "Widerspruch" aufnehmen, bin ich fast versucht, diesen Ball zurückzuspielen. Wir beantworten sehr, sehr viele Interpellationen und Postulate aus dem Parlament, indem wir schreiben, da seien wir nicht zuständig, im Sinne der Governance hätten wir hier nichts zu sagen. Diese Widersprüchlichkeit, wenn Sie so wollen, besteht vielleicht tatsächlich, weil das Parlament und auch die Öffentlichkeit immer wieder den Bundesrat auffordern, irgendwo einzugreifen, wo wir bewusst Grenzen gezogen haben und die Governance entsprechend beachten wollen. Der Bundesrat bezieht sich bei diesen Governance-Fragen auf einen Bericht aus dem Jahr 2006. Wir haben dann 2009 einen Zusatzbericht gemacht. Wir orientieren uns in diesen Fragen an den Richtlinien der OECD. Was Sie fordern, machen wir grundsätzlich in diesen Bereichen.
Nun stellen sich hier immer wieder Fragen. Ich würde das nicht einmal als Widersprüchlichkeit bezeichnen, sondern es bestehen tatsächlich gewisse Interessenkonflikte. Wir sind der Meinung, dass wir hier eine sehr pragmatische Lösung getroffen haben. Wir haben auch bereits entsprechende Massnahmen verfügt. Schauen Sie beispielsweise: Unsere Marktregulatoren sind unabhängig, wir haben keine Weisungsbefugnis. Ich denke an die Finma: Das Parlament fordert ständig, wir sollten der Finma auf die Finger schauen. Nein, das machen wir nicht, die Finma ist selbstständig, sie organisiert sich selbst, sie hat ihre Aufsichtspflicht. Wir nehmen das zur Kenntnis. Die Aufsichtsbehörden Swissmedic, Ensi, Weko, Postcom, Comcom sind alle weisungsunabhängig. Hier haben wir klare Richtlinien. Sie entscheiden selbst, und wir haben uns hier entsprechend nicht einzumischen. [PAGE 43]
Dann führt die Rolle als Eigner - Sie haben das angesprochen - auch zu getrennten Funktionen. Wir haben den Grundsatz, dass jemand von der Verwaltung, zum Beispiel als Besteller, nur einen Hut aufhaben darf. Er kann und darf nicht beide Seiten vertreten, sondern er vertritt das, was seiner Funktion entspricht. Dass hier im Einzelfall auch abgewogen wird, hat wahrscheinlich auch mit den betreffenden Personen zu tun. Aber ich denke, dass wir hier eine gute Regelung haben, indem wir Leute delegieren, die jene Interessen vertreten, die in ihrer Zuständigkeit liegen, und keine anderen.
Das findet beispielsweise gerade auch bei der Ruag statt; Sie haben das auch angesprochen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schaut und kontrolliert, ob keine Vermischung stattfindet, ob keine Querfinanzierung irgendwelcher Art stattfindet, ob die Grenzen entsprechend eingehalten werden. Und dann gibt es wieder einmal eine Korrektur, logischerweise, und dann schaut man wieder. Aber Sie können das wahrscheinlich auch nicht besser regeln, wenn Sie hier noch mehr Vorschriften aufstellen.
Wir haben diese Corporate-Governance-Regeln auch eingehalten, indem wir grundsätzlich die Entsendung einer Bundesvertretung in den Verwaltungsrat von bundesnahen Betrieben verbieten. Es ist also kein Bundesangestellter im Verwaltungsrat eines bundesnahen Betriebs. In dem Verwaltungsrat der Ruag usw. finden Sie niemanden aus der Verwaltung; hier sind also die Grenzen klar gezogen. Das haben wir in der Vergangenheit entsprechend geregelt.
Wir haben die Eignerstrategie, logischerweise. Darin schreiben wir vor, was wir von einer Unternehmung erwarten. Aber als Eigner müssen Sie ja etwas von der Unternehmung fordern, was im Sinne des Eigners ist; dass das Interessenkonflikte oder Widersprüchlichkeiten sind, wage ich zu bezweifeln. Wir haben dann diese Doppelrolle. Die Eignerstrategie wird Ihnen, also dem Parlament, vorgelegt. Aber ich finde, wir haben hier pragmatische Lösungen getroffen. Wir sind auch immer wieder bereit, diese Lösungen zu überprüfen, zu hinterfragen. Die andere Möglichkeit wäre beispielsweise die vollständige Privatisierung. Wir prüfen das gerade bei der Ruag. Aber selbstverständlich haben wir ein Interesse daran, dass wir einen Rüstungsbetrieb haben, der in der Lage ist, die Armee auch in Krisen voll auszurüsten. Da entstehen natürlich gewisse Schnittstellen, die nach Lehrbuch vielleicht anders gelöst werden müssen. Aber der Bund hat natürlich auch Interessen, und mit dieser Privatisierung hat er eine möglichst grosse Unabhängigkeit geschaffen. Aber eine gewisse Schnittmenge besteht natürlich nach wie vor.
Man kann schon nochmals einen Bericht machen. Aber ich denke, mit den Richtlinien, die wir uns selbst gegeben haben, die wir auch leben, die wir immer wieder mit Ihnen diskutieren im Zusammenhang mit Geschäftsberichten, mit Rechnungen, haben wir eigentlich eine Praxis entwickelt, die vielleicht nicht jedem Lehrbuch gerecht wird, die aber den speziellen Verhältnissen unseres Staates und seiner Unternehmungen gerecht wird. Sie können wahrscheinlich noch mehr Richtlinien aufstellen, aber Sie können nicht alle Interessenkonflikte oder Widersprüchlichkeiten ganz ausräumen, wenn Sie dem so sagen wollen.
Daher sind wir eigentlich der Meinung, dass wir weiterhin den pragmatischen Weg gehen sollten. Fragen wie Postfinance und Marktzutritt müssen im Einzelfall geregelt werden. Wir kommen demnächst mit der Vorlage bezüglich "too big to fail" und Eigenkapital von Postfinance. Diese Fragen stellen sich immer wieder im Einzelfall. Ich denke nicht, dass eine theoretische Lösung besser ist als das, was wir haben: Wir lösen Probleme, die entstehen, im Einzelfall pragmatisch.
Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass das so ist und dass wir eine möglichst klare Governance haben und auch immer wieder durchsetzen müssen. Das ist Sache des Bundesrates, das ist Sache der Unternehmungen, das ist Sache der Kommissionen und letztlich auch Sache des Parlamentes, das die Aufsicht über den Bundesrat und über all diese Fragen hat.
Ich bitte Sie also, das Postulat nicht anzunehmen und den Weg zu gehen, den wir eingeschlagen haben.
Leider kann ich Ihnen nichts zu Artikel 94 der Bundesverfassung sagen: Diesen habe ich schlicht nicht präsent und würde es als Nichtjurist nicht wagen, ihn einfach so spontan auszulegen.