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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-02-28

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Zu Artikel 103 des AHV-Gesetzes und damit zum Bundesbeitrag: Die Minderheit de Courten beantragt Festhalten, das heisst, den Bundesbeitrag auf 20 Prozent festzusetzen. Dabei spielt nicht nur die Stabilisierung der Finanzierung der AHV eine Rolle, sondern es sind eben auch finanzpolitische Überlegungen damit verknüpft. Man will den Druck auf andere Aufgabenbereiche und andere Budgetposten erhöhen und damit der Budgetberatung vorgreifen. Das will die Mehrheit der Kommission nicht, denn mit dem Entscheid, den Bundesbeitrag auf 20 Prozent zu erhöhen, würden auch die stark gebundenen Ausgaben erhöht. Das wiederum führt dazu, dass unsere Handlungsfreiheit, welche wir in der Budgetberatung haben, reduziert wird. Die Mehrheit will sich aber möglichst viel Handlungsspielraum erhalten.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 10 Stimmen bei 5 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten, den von der Minderheit vertretenen Antrag abzulehnen.

Zum Interventionsmechanismus: Die Minderheit Humbel und der Ständerat setzen sich für eine einstufige Intervention ein. Es ist aber eigentlich gar keine Intervention, sondern es müsste Courant normal sein, dass Bundesrat und Parlament aktiv werden, wenn das Vermögen im AHV-Fonds dahinschmilzt. Deshalb hat die Mehrheit einen zweistufigen Interventionsmechanismus eingeführt. Die erste Stufe ist identisch mit der von Minderheit und Ständerat, und als zweite Stufe wurde ein Automatismus festgelegt, nämlich eine automatische Erhöhung von Mehrwertsteuer und Referenzalter.

Der Ständerat ist auf diesen Bundesbeschluss, also Vorlage 3, gar nicht eingetreten. Wenn der Ständerat schon der Meinung ist, die Erhöhung des Referenzalters im Interventionsmechanismus sei ein Killerkriterium, dann hätte er ja eintreten und bessere Automatismen vorschlagen können; somit hätte er auch Hand zur Problemlösung geboten.

Die Kommission beantragt mit 10 zu 10 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Zur Zusatzfinanzierung der AHV: Es geht um die Frage, eine wie hohe Anhebung der Sätze der Mehrwertsteuer zur Sicherung der AHV notwendig ist. Die Minderheit Humbel und der Ständerat setzen ein ganzes Mehrwertsteuerprozent ein. Die Mehrheit der Kommission setzt nur 0,6 Prozent ein. Das reicht bis ins Jahr 2030. Dann wird der AHV-Ausgleichsfonds noch 90 Prozent der Ausgaben haben. Das reicht noch nicht, um die Interventionsschwelle zu erreichen, welche allenfalls für das Auslösen eines Mechanismus massgebend wäre.

Es wurde immer wieder gesagt, auch heute wieder: Nach der Reform ist vor der Reform. Diese Zahlen gelten selbstverständlich nur, wenn bis ins Jahr 2030 keine weiteren Veränderungen beschlossen werden. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall sein wird.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Ich bitte Sie entsprechend, alle Minderheitsanträge abzulehnen.

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