Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-02-28
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent ist eine zentrale Massnahme dieser Rentenreform. Inzwischen ist unbestritten, dass es für diese Rentensenkung um rund 12 Prozent eine Kompensation braucht. Während das ständerätliche Modell durchdacht [PAGE 49] und solide ist, überrascht die Kommissionsmehrheit praktisch jede Sitzung mit einem neuen Modell. Bisher hat keines mehr als eine Sitzung überlebt. Heute Morgen haben wir von der GLP wieder neue Anträge auf den Tisch bekommen, über welche wir gestern Abend via "10 vor 10" informiert worden sind. Bei der Komplexität dieser Vorlage ist eine solche Arbeitsweise einfach nicht seriös.
Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, dem soliden Konzept des Ständerates zuzustimmen und einen Teil der Ausfälle über eine Erhöhung der AHV-Rente von 70 Franken auszugleichen. Diese Variante hat unter anderem folgende Vorteile:
Erstens ist eine Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken die effizienteste und sozialverträglichste Lösung, und sie ist in einem Abstimmungskampf verständlich zu erklären. Hingegen wäre es schwierig, beispielsweise einer 49-jährigen Person und ihrem Arbeitgeber zu erklären, dass sie bei einem Jahreseinkommen von 40 000 Franken bis zum 65. Altersjahr 41 000 Franken oder jährlich 7,8 Lohnprozente mehr einzahlen müssen, um das Rentenniveau zu halten, so, wie es die Kommissionsmehrheit will. Nach dem Modell der Kommissionsmehrheit werden Lohnnebenkosten bei unteren Einkommen massiv teurer, was vor allem die Gastrobranche und den Detailhandel treffen würde.
Zweitens haben die Frauen, deren Rentenalter auf 65 Jahre erhöht wird, oft keine zweite Säule und profitieren von 70 Franken mehr AHV-Rente. Generell profitieren untere Einkommen mehr von diesem AHV-Zustupf als hohe.
Drittens - dieser Punkt ist nicht zu übersehen - gilt der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 oder künftig 6 Prozent nur für das Obligatorium bis zu einem Einkommen von 84 600 Franken und nur für höchstens 15 Prozent der Arbeitnehmenden. Bei höheren Einkommen wurden die Umwandlungssätze bereits massiv gesenkt, bei der Publica beispielsweise auf 5,65 Prozent und bei der Zürcher Pensionskasse gar auf 4,87 Prozent. Die Erhöhung um 70 Franken kommt auch dieser grossen Mehrheit der Erwerbstätigen zugute, deren künftige Rente bereits massiv gesenkt worden ist und die nicht alle in der Lage sind, sich in die Pensionskasse einzukaufen. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit werden nachher den Vorwurf der Vermischung der Säulen erheben und die Giesskanne bemühen. Beide Argumente sind nicht stichhaltig.
Das Beklagen der Vermischung der Säulen ist rein ideologisch motiviert. Wenn eine Vermischung stattfindet, dann geschieht dies durch die Abschaffung des Koordinationsabzuges. Die erste und die zweite Säule ergänzen sich nämlich. Gemäss Verfassung muss die AHV die Existenz sichern und das BVG einen angemessenen Lebensstandard erhalten. Der Koordinationsabzug wurde geschaffen, um eine Überversicherung von Mitarbeitenden mit kleinen Einkommen zu vermeiden.
Zur Giesskanne: Diese wird immer bemüht, wenn Argumente fehlen. Wird aber der Strahl der verpönten Giesskanne gezielt eingesetzt, geht es immer zulasten des Mittelstandes. Nun ist es aber genau der Mittelstand, der durch die Senkung des Umwandlungssatzes Renteneinbussen hinnehmen muss, während die tiefsten Einkommen von dieser Revision nicht tangiert sind. Zudem ist die AHV eine Giesskanne - allerdings eine sehr gerechte und soziale, weil Gutsituierte über ihr ganzes Einkommen Beiträge einzahlen.
Zusammenfassend halte ich erstens fest: Das nationalrätliche Modell schafft den Koordinationsabzug ab und verteuert damit die Löhne von Tieflohnbranchen massiv. Das ständerätliche Modell hingegen ist für diese Branchen deutlich günstiger und insgesamt auch gerechter. Zweitens, und das ist der wichtigste Punkt: Ein Scheitern der Vorlage wäre die teuerste Variante überhaupt, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die weiter steigende Umverteilung der zweiten Säule Milliarden Franken aufbringen müssten. Aktuell subventionieren die Erwerbstätigen den viel zu hohen Umwandlungssatz von Rentnern mit gut vier Milliarden Franken jährlich, was im Kapitaldeckungsverfahren, wo jeder für sich selber anspart, nicht akzeptabel ist.
Ich bitte Sie, diese Bedenken zu würdigen und bei den Kompensationsmassnahmen der Kommissionsminderheit und dem ständerätlichen Konzept zu folgen.