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Häsler Christine · Nationalrat · 2017-02-28

Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Nun sind wir bei der grossen Diskussion über die 70-Franken-Zuschläge angelangt. Wir, die grüne Fraktion, sind überzeugt, dass diese Kompensationsmassnahme notwendig ist, und zwar bei allen Renten und eben nicht nur bei den tiefsten. Denn wir müssen uns auch bewusst sein, dass die sogenannte Maximalrente der AHV immer noch nicht einmal 2400 Franken beträgt - und die Renten müssten gemäss Bundesverfassung eigentlich den bisherigen Lebensstandard garantieren können.

Mit der Streichung des Koordinationsabzuges steigt der versicherte Verdienst stark an. Trotz tieferer Sparbeiträge muss viel mehr in die Pensionskasse einbezahlt werden. Dadurch steigt die Beitragslast insbesondere für Arbeitnehmende mit tiefem Einkommen sehr stark. Davon sind wiederum vor allem Frauen betroffen. Im tiefen Lohnsegment stiege die Beitragslast für die betroffenen Arbeitnehmerinnen massiv, zu massiv; ihr ohnehin schon magerer Lohn würde noch knapper. Mit diesem Vorgehen provozieren wir, dass es noch mehr Working Poor in unserem Land geben wird, nämlich Menschen, die hart und zu 100 Prozent arbeiten und trotzdem nicht genug zum Leben verdienen.

Einschneidend ist die Stärkung des Sparprozesses in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auch für die Unternehmen der Tieflohnbranchen, etwa für Unternehmen im Gastgewerbe oder im Detailhandel, aber ebenfalls in der Landwirtschaft. Denn auch die Unternehmen müssten dann massiv höhere Beiträge schultern, und das würde für manche Branche nun wirklich sehr hart. Herr Ritter hat bereits darauf hingewiesen, dass es auch die Landwirtschaft betreffen würde. Auch hier bringt das Ständeratsmodell grundsätzlich das richtige Rezept.

Der AHV-Zuschlag von 70 Franken ist für die Erreichung des verfassungsrechtlichen Leistungsziels der Altersvorsorge nötig, und er ist gerade auch für die mittleren Renten notwendig und nicht bloss für die tiefsten. Der AHV-Zuschlag bringt zudem eine gezielte Verbesserung der Rentensituation der Frauen. Das Renteneinkommen der verheirateten Paare wird substanziell verbessert, was ebenfalls sehr wichtig ist, denn Ehepaare fühlen sich bei der AHV-Rente benachteiligt. Die Erhöhung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent ist daher eine dringende Massnahme, auch um die gestiegene Erwerbsbeteiligung der Frauen bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigen zu können. Wir, die grüne Fraktion, möchten die Erhöhung der Rente nicht an die Frage binden, ob die Paare Kinder haben und somit Betreuung geleistet haben, wie dies der Antrag Bertschy fordert.

Schliesslich wird die Benachteiligung der Teilzeitarbeit in der zweiten Säule mit dem Ständeratsmodell beseitigt - wiederum profitieren so Frauen von einer besseren Abdeckung. Alles in allem würde mit der Nationalratsvariante den kleinen Einkommen, den Teilzeitarbeitenden, den Mitarbeitenden in Bauernbetrieben und in Gewerbefamilienbetrieben ein Bärendienst erwiesen. Für sie sind die Stärkung der ersten Säule und damit konkret der Zuschlag von 840 Franken pro Jahr auf der Rente und die Anpassung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent der richtige Weg.

Die grüne Fraktion unterstützt entsprechend hier die Minderheit Humbel. Sie lehnt die Einzelanträge Bertschy ab.

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