Noser Ruedi · Ständerat · 2017-02-28
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Ich war mir sehr wohl bewusst, dass ich mit diesem Postulat ein schwieriges Thema aufgreife, das uns vielleicht noch länger beschäftigen wird, als wir hier meinen, und das auf alle Fälle mit der Annahme oder Ablehnung des Postulates nicht erledigt ist. Ich habe darum auch bei niemandem dafür Unterschriften gesammelt, weil ich niemanden in einen Konflikt bringen wollte.
Das Postulat verlangt eigentlich etwas ganz Einfaches, was auch überall anerkannt ist. Ich merke auch, wenn ich mit Kolleginnen und Kollegen spreche, dass es eigentlich klar ist, dass es das bewährte Mittel der Gewaltenteilung gibt. Wenn man Regulierung, Ausführung und Kontrolle teilt, ist klar, dass man damit am wenigsten Interessenkonflikte hat; es gibt am wenigsten Missbräuche, wenn man dem Checks-and-Balances-Prinzip nachlebt. Der Bundesrat anerkennt das auch in seiner Antwort, führt dann aber diese Überlegung mit keinem Satz mehr weiter aus.
Es gibt ja solche Interessenkonflikte, dessen müssen wir uns bewusst sein. Wenn Sie die "NZZ" lesen, haben Sie kürzlich mitbekommen, dass am 25. Februar 2017 beim Bericht über die Ruag geschrieben wurde, dass die Ruag eigentlich in einer Sandwich-Position stecke: Einerseits ist der Bund der Alleineigentümer der ganzen Ruag, notabene - gestatten Sie mir, das zu sagen - einer sehr erfolgreichen Firma; ich möchte dieser ein Kompliment machen. Andererseits bestimmt der Bundesrat über das Kriegsmaterialgesetz, wie man mit Waffen umgeht, und beschliesst die entsprechenden Rahmenbedingungen. Es ist auch so, dass die Aktionäre darüber entscheiden, welches die wirtschaftlichen Interessen bei der ganzen Geschichte sind. Das alles konnten Sie in der "NZZ" nachlesen. Es gibt andere Beispiele, z. B. die Swisscom, wo der Bund ja der gesetzlich festgelegte Mehrheitsaktionär ist. Auf der anderen Seite sehen wir, wie er die ganzen Rahmenbedingungen für die Fernmeldegesetzgebung festlegt. Weiter lässt er - dies als kleines Beispiel - die Weko eine Untersuchung gegen die Swisscom durchführen und ihr sehr hohe Bussen auferlegen. Man könnte etwas fatalistisch sagen, dass das eigentlich verrechnungssteuerfreie Dividenden sind und nicht mehr, denn diese Bussen gehen ja in die Bundeskasse. Das heisst also, dass es diese Konflikte gibt.
Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme leider nicht weiter auf diese Konflikte ein. Darum gestatte ich mir, hier einige Fragen zu stellen: Ist sich der Bundesrat eigentlich dieser Widersprüchlichkeit bewusst? Hat der Bundesrat vor, gegen diese Widersprüchlichkeit etwas zu tun, hat er hier einen Plan? Oder hat der Bundesrat gar kein Interesse daran, diese Widersprüche auszugleichen? Das sind meine paar Fragen dazu. Ich anerkenne aber, dass sich der Bundesrat Mühe gegeben hat, gewisse Governance-Konzepte umzusetzen. Das schreiben Sie auch selber.
Aber - und das wäre der nächste Punkt, das hat mich bei der Stellungnahme etwas überrascht - ich habe eigentlich erwartet, dass der Bundesrat auch einmal auf Artikel 94 der Bundesverfassung zu sprechen kommt. Dort heisst es in Absatz 3: Bund und Kantone "sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft". In der Stellungnahme verweisen Sie nur auf andere Bundesverfassungsartikel. Aber wie Artikel 94 zu gewichten ist, das wird eigentlich nicht angeschaut. Das gilt insbesondere, wenn man die Kantone betrachtet.
Der Bundesverfassungsartikel 94 ist auf die Kantone direkt anwendbar. Da stellen sich wieder sehr viele Fragen: Teilt der Bundesrat die Auslegung von Artikel 94, dass das Primat klar bei der Privatwirtschaft liegt, wenn etwas privatwirtschaftlich erledigt werden kann? Das steht dort eigentlich. Teilt der Bundesart auch die Auffassung, dass Artikel 94 der Bundesverfassung eigentlich direkt anwendbar ist? Hat der Bundesrat bereits eine Auslegeordnung, wie es auf kantonaler und auf Bundesebene mit Artikel 94 aussieht? Dieser Artikel ist mit der Revision der Bundesverfassung aufgenommen worden; er ist unterdessen auch schon recht alt. Es gibt bis heute keine Gesetzgebung zu diesem Artikel.
Der Bundesrat geht bei der Begründung seiner Ablehnung des Postulates in keiner Art und Weise auf diesen Artikel ein. Das finde ich schade. Auf kantonaler Ebene gibt es in diesem Bereich zahlreiche Spannungsfelder. Aktuell haben wir wieder eine interessante Spitaldiskussion, aber es gibt auch noch ganz andere Bereiche. Artikel 94 verlangt eigentlich, dass das Primat bei der Privatwirtschaft liegt und dass die Tätigkeiten, die privat ausgeübt werden, auch einen gewissen Schutz gegenüber dem haben, was man vom Staat her macht.
Die Ausarbeitung eines Berichtes würde meiner Ansicht nach nicht so viel Aufwand verursachen, wie es der Bundesrat darstellt. Mit etwas Fantasie und Offenheit wäre mein Vorstoss relativ schnell beantwortet. Denn 14 Kantone haben selbst einen Corporate-Governance-Bericht gemacht. Man müsste also nur diesen Bericht konsolidieren, und man müsste dann vielleicht noch bei den anderen Kantonen schauen, warum sie das nicht gemacht haben; vielleicht geben sie auch separat einen solchen Bericht in Auftrag. Im Gegensatz zu dem, was in der Stellungnahme des Bundesrates steht, wird mit dem Postulat die kantonale Souveränität nicht verletzt, denn das Postulat verlangt ja nur eine Auslegeordnung, mehr nicht.
Mir war es beim Einreichen des Postulates bewusst, dass ich damit eine Diskussion auslöse, denn ich glaube, dass uns das Thema in Zukunft noch viel stärker beschäftigen wird. Ich war etwas erstaunt, dass in der Stellungnahme des Bundesrates mit keinem Wort auf die institutionellen Abkommen, die man mit der EU anstrebt, eingegangen wird. Denn - das muss ich jetzt im Konjunktiv sagen - so, wie ich es einschätze, hätten alle zukünftigen Verträge, die wir mit der EU machen, eigentlich auch einen Einfluss darauf, wie wir miteinander umgehen. Beim Energiemarktzugang wird ja dann geregelt sein, ob der Staat Energiebetriebe besitzen darf oder nicht. Oder im Versicherungsvertragsrecht wird dann geregelt sein, wer Versicherungen haben darf und wer nicht. Oder beim Finanzdienstleistungszugang wird dann zu regeln sein, wer Finanzdienstleistungen anbieten darf und wer nicht.
Da stelle ich dem Bundesrat schon die Frage, ob er denn alle diese Fragen im Zusammenhang mit solchen Verträgen beantworten möchte. Sollten wir nicht auf der Basis von Artikel 94 Absatz 3 hier vielleicht mal selbst tätig werden und diese Bestimmung vielleicht mal selbst auslegen? Oder sagen wir dann: "Weil es die EU verlangt, machen wir das"? Ich möchte einfach betonen, dass es ja nicht nur um die EU geht; wir werden auch Probleme kriegen bei allen Verhandlungen, die momentan bei der WTO laufen. Die Schweiz gehört unterdessen zu den Ländern, die am meisten Vorbehalte machen müssen. Wir werden hier sehr viele Vorbehalte machen müssen.
Ich masse mir nicht an - darum ist es ein Postulat - zu sagen, was hier das Richtige oder das Falsche ist. Aber ich wäre sehr interessiert an einer solchen Diskussion. Ich bin jetzt auch gespannt, was der Rat macht und wie wir weiterkommen.
Aber auf jeden Fall können Sie aufgrund meiner Ausführungen jetzt schon darauf schliessen, dass ich, falls das Postulat nicht angenommen wird, diese Fragen postwendend als Interpellation einreichen werde. [PAGE 42]