Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-02-28
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
In Block 3 diskutieren wir das Kompensationsmodell. Es geht um die Sicherung des Rentenniveaus. Der Herr Bundesrat hat es eben ausgeführt: Die Kompensation an und für sich ist nicht bestritten. Es geht um die Frage des Wie. Die Mehrheit vertritt ein Modell, welches innerhalb des BVG kompensiert. Dazu wird der Koordinationsabzug abgeschafft. Es wird mit drei Altersgutschriftensätzen gearbeitet, relativ tiefen Altersgutschriftensätzen, und es erfolgt insbesondere keine Verteuerung der über 55-jährigen Arbeitnehmenden - auch das eine Forderung, welche eigentlich immer von linker Seite mit eingebracht worden ist.
Das Modell hat die Kritik aufgenommen, welche nach der Herbstsession angebracht worden ist, Kritik aus den Reihen von Gewerbe und Bauern, dass der Eintritt der Jungen viel zu teuer sei. Das wurde entschärft. Die Jungen sollen, wenn sie mit 25 Jahren BVG-Beiträge bezahlen müssen, nur noch mit 5 Prozent belastet werden. Das Modell entspricht nun beinahe dem Modell des Bundesrates. Der einzige Unterschied ist noch, dass der Bundesrat gleichzeitig auch die Eintrittsschwelle senken wollte. Ich gehe davon aus, dass auch der Bundesrat sich Überlegungen gemacht hat, ob sein Modell an der Urne mehrheitsfähig sei oder nicht. Das Modell der Mehrheit der Kommission kompensiert nicht nur die Senkung des Umwandlungssatzes, sondern es gibt damit auch eine erkleckliche Rentenerhöhung, also insbesondere für tiefe Löhne, für Teilzeitarbeitende, für Arbeitende mit mehreren Arbeitsstellen - und das sind mehrheitlich Frauen.
Die Minderheit Humbel und entsprechend das Modell Ständerat kompensieren einen Teil über das BVG mit einem Koordinationsabzug von 40 Prozent, mit einer Untergrenze und einer Obergrenze. Dieses Modell legt den Sparbeginn bereits auf das Altersjahr 21, es zieht ihn also vor. Es umfasst fünf Gutschriftensätze, weiterhin mit einer Erhöhung im Alter 55 um 2 Prozent. Auf der anderen Seite gibt es hier eine Teilkompensation von 70 Franken in der AHV für Neurentner. Dazu, für die 70 Franken und für die Erhöhung des Ehepaarplafonds, sollen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge der AHV um insgesamt 0,3 Prozent erhöht werden.
Für die Mehrheit beseitigt dieses Modell bekannte Schwachstellen zu wenig. Es ist administrativ aufwendig, kompliziert, und es belastet die KMU weiterhin mit viel Bürokratie. Und es schafft AHV-Rentner zweiter Klasse. Es ist zu bezweifeln, dass dies die Chance an der Urne erhöht.
Kommen wir zu den Kosten: Gemäss Berechnungen des BSV kostet diese Reform im Jahr 2030 in der Variante Ständerat 3,2 Milliarden Franken, in der Variante der Mehrheit der Kommission 2,5 Milliarden Franken. Differenz: jährlich satte 700 Millionen Franken. Die Frage ist nun - es wurde bereits im Verlauf der Diskussion angesprochen -, wer bezahlt. Geschieht dies eigenverantwortlich über das BVG? Dann bezahlt man 700 Millionen Franken jährlich weniger. Oder geschieht dies solidarisch, mit einer Umschichtung von oben nach unten? Das kostet zusätzlich 700 Millionen Franken pro Jahr.
Erlauben Sie mir noch einen Kommentar zum Stichwort "Jobkiller". Das ist aus meiner Sicht reine Polemik. Der Bundesrat hat Beispiele genannt. Ich verweise ebenfalls auf ein Beispiel, auf das Fallbeispiel, das vom BSV in der tabellarischen Zusammenstellung herausgestrichen wird. In diesem Fallbeispiel beträgt die Differenz zwischen der Erhöhung der Kosten beim Ständeratsmodell und bei unserem Modell nur 2 Prozent. Davon bezahlen die Arbeitgeber ein Prozent und die Arbeitnehmer ein Prozent.
Zwei der drei Einzelanträge Bertschy sind bereits in einer früheren Phase diskutiert und damals abgelehnt worden. Zum dritten Einzelantrag kann ich als Kommissionssprecher keinen Kommentar abgeben.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen ohne Enthaltung, den von der Minderheit vertretenen Antrag abzulehnen.