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Hösli Werner · Ständerat · 2017-03-01

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir kurz eine Vorbemerkung in dieser Sache: Ich bin beruflich immer noch Co-Leiter eines Heims im Kanton Glarus. Von daher begrüsse ich eine klärende Regelung dieser Frage auf jeden Fall sehr und unterstütze das Wichtigste dieser Vorlage, nämlich die Rechtssicherheit.

Ich war Ersatzmitglied in der vorberatenden Subkommission zur parlamentarischen Initiative Egerszegi, welche den ersten Entscheid des Ständerates vorbereitet hat. Die beste Regelung für ein Heim - das nur kurz zur Erläuterung - ist die Regelung gemäss Nationalrat. Diese würde nämlich klären, dass immer die Regeln des Heimstandortes Gültigkeit haben. Somit würden sich für das Heim keinerlei Finanzierungsfragen ergeben, egal, in welchem Schweizer Kanton die Bewohnerinnen und Bewohner ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben respektive woher sie beim Heimeintritt kommen.

Nun komme ich zu den Ausführungen und Begründungen, warum dennoch am ersten Entscheid des Ständerates festzuhalten ist. Die Berichterstatterin, Frau Bruderer Wyss, hat Ihnen erklärt, wie die Ausgangslage ist; ich möchte nicht mehr darauf eintreten. Sie haben am 21. September 2016 eine Lösung verabschiedet, die für mich endgültig klärt, dass immer derjenige Kanton zahlungspflichtig bleibt, der eine Person bis zum Heimeintritt auch besteuern konnte, dies aber nur im Rahmen seiner eigenen, kantonal gültigen Regelungen. Hier setzt nun die Differenz zum Nationalrat an, der dem ehemaligen Wohnsitzkanton oder der Wohnsitzgemeinde die gültigen und genehmigten Tarife des Standortkantons des Heims auferlegen will.

Das bedeutet Folgendes: Der Kanton Zürich ist der Spitzenreiter bei den anerkannten Pflegerestkosten. Dort kostet die Pflegeminute schnell einmal bis zu 40 Rappen mehr als in günstigeren anderen Kantonen. Das macht, auf eine mittlere Pflegestufe gerechnet, ungefähr 50 Franken tägliche Mehrkosten gegenüber den günstigeren Kantonen aus. Bei den hohen Pflegestufen geht das schnell einmal auf 80 Franken pro Tag oder sogar noch mehr. Die Pflegerestkostenfinanzierung für Heimbewohner kostet also im Kanton Zürich pro Jahr und Bewohner zwischen 20 000 und 30 000 Franken mehr als zum Beispiel in Basel, Solothurn, Freiburg, Aargau, Thurgau, Neuenburg oder auch Glarus. Andere Kantone wiederum liegen irgendwo dazwischen. Den Differenzbetrag, also eben bis zu 30 000 Franken jährlich, hat dann ein Kanton mit sehr tiefen anerkannten Pflegerestkosten pro Bewohner mehr zu bezahlen, als wenn die pflegebedürftige Person in ein kantonseigenes Heim eingetreten wäre.

Diese nationalrätliche Lösung wird hauptsächlich mit dem Argument begründet, man müsse in der Nähe eines Angehörigen in ein Heim eintreten können, ohne dass dadurch ein finanzieller Nachteil erwachse. Nach meinen Erfahrungen lassen diese Überlegungen folgende Punkte ausser Acht: Die meisten Personen, die in ein Heim in einem fremden Kanton eintreten, werden völlig aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen. Es kommen keine Bekannten mehr zu Besuch, die Mitbewohner sind Fremde, und die Angehörigen, die in der Nähe wohnen, kommen vielleicht, vielleicht aber auch nicht öfter auf Besuch.

Das Besuchen ist für diese Angehörigen aber natürlich viel einfacher, und wenn etwas passiert und sie bei gesundheitlichen Störungen von Vater, Mutter oder Geschwister, wer denn dieser Angehörige auch ist, ins Heim gerufen werden, ist es für sie tendenziell nahe. So kommt es oft, dass solche Kantonswechsel bei Heimeintritten eigentlich mehr den Angehörigen dienen als den Bewohnern bzw. Betroffenen selbst und meistens auch zumindest inoffiziell von den Angehörigen entschieden werden.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Es gibt sehr positive Fälle von Angehörigen, die sich dann dank der Nähe sehr fürsorglich um ihre Angehörigen kümmern und viel mit ihnen unternehmen, wirklich gewinnbringend für alle Seiten. Aber es kommt auch vor, dass Veränderungen in den beruflichen oder familiären Verhältnissen der Angehörigen plötzlich bei diesen selber einen Wohnortswechsel nötig machen oder dass keine Zeit mehr für Besuche im Heim vorhanden ist. In diesen Fällen sind dann die Heimbewohner weder in ihrem sozialen Umfeld noch in ihrer gewohnten geografischen Umgebung, und sie sind auch nicht mehr umsorgt von den Angehörigen. Die Mehrkosten hat dann aber über die ganze Zeit der ehemalige Wohnsitzkanton bzw. die Wohnsitzgemeinde zu tragen.

Die Lösung des Nationalrates ist also für die Heime wohl gut und für die Angehörigen in den meisten Fällen wohl auch, aber sie ist für die Betroffenen nicht ausnahmslos gut und für den Restkostenzahler ungerecht. Der jetzige Vorschlag unserer SGK wäre zwar in der Sache ein Kompromiss. Er ist aber einfach nicht praktikabel und öffnet punkto Rechtssicherheit die Büchse der Pandora. Das primäre Ziel der Schaffung von Rechtssicherheit wird damit am weitesten verfehlt. Denn wer bestimmt, und wann wird bestimmt, ob ein Kanton einen Pflegeheimplatz respektive ein Pflegebett anbieten kann? Beim Angebot von Pflegebetten gibt es täglich Veränderungen. Bei der Abklärung - zum Beispiel bei einem Spitalaufenthalt, was meistens der Auslöser ist - findet man vielleicht kein Bett. Am Vortag des Austrittes werden plötzlich Betten frei, und nun ist alles aufgegleist und der kantonale Heimplatz reserviert. Bern und Zürich haben zum Beispiel 300 bis 350 Pflegeheime, Aargau hat etwa 120, Graubünden 55.

Ich gehe auch davon aus, dass ich Ihnen den Kanton Graubünden geografisch nicht erklären muss. Es gäbe auch andere Beispiele von Kantonen, vom südlichsten in den nördlichsten oder vom westlichsten in den östlichsten Zipfel der Schweiz. Ich denke da an das Wallis, Bern, Waadt, Zürich und andere mehr. Wie steht es da mit der Zumutbarkeit? Einer in Maienfeld wohnhaften Person, um bei Graubünden zu bleiben, kann ein Bett im Münstertal angeboten werden. Die Angehörigen wohnen in Bad Ragaz und hätten dort, aber halt im Kanton St. Gallen, auch ein freies Pflegebett gefunden. Kann der Wechsel ins Münstertal zugemutet werden? Wenn nicht: Wer bezahlt dann allfällige Mehrkosten? Was passiert in einer anderen Situation? Wird die Person, wenn nach zwei Wochen ein Bett im Kanton angeboten werden kann, ins Heim im ehemaligen Wohnkanton zurückgeholt? Ist ein Heimwechsel zurück in den Wohnkanton jederzeit zumutbar, also von Zürich zurück irgendwo in einen Kanton und dann allenfalls wieder in die Nähe des ehemaligen Wohnortes? Wenn das nicht zumutbar ist, was ist dann eine zumutbare Lösung?

Der pflegebedürftige Mensch wird zu einer Manövriermasse finanzieller Überlegungen und Möglichkeiten - eine grauenhafte Vorstellung. Wenn ich von Zumutbarkeit spreche, so meine ich auch die Zumutbarkeit des Zimmers respektive des Pflegebettes. Ist alles, was auf dem Markt ist, für jedermann zumutbar? Da meine ich nicht in erster Linie pflegerische Qualität, sondern die Einrichtung im Zimmer und die Grösse des Zimmers selbst, auch die Frage eines Pflegebettes in einem Zweier- oder Dreierzimmer. Muss der Wunsch nach einem Einzelzimmer erfüllt werden können oder allenfalls nur auf ärztliche Verordnung hin?

Aufgrund der jüngsten Vorfälle im Kanton Glarus kommt doch auch automatisch die Frage auf: Kann ein Heimbett zugewiesen werden, wenn nicht einmal mehr der ansässige Hausarzt Einweisungen in dieses Heim macht? Da geht es nicht um Pflegeheimlistenplätze, sondern um die Frage der Zumutbarkeit. Wer entscheidet allenfalls in solchen Fällen, wann es wieder zumutbar ist oder wann die operativen Probleme oder die Probleme mit Fachpersonen als gelöst zu gelten haben? Ich bin überzeugt, auch solche Fälle würden zu Verfahren führen, denn es geht um Emotionen von Angehörigen, die das Beste für ihre Liebsten wollen, und allenfalls auch um viel Geld, und zwar für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner sowie den Kanton respektive die Gemeinde, weil diese ja dann für die Pflegerestkostenfinanzierung verantwortlich ist. [PAGE 58]

Bei aller Nachsicht für den guten Willen ist es aber so, dass der jetzige Vorschlag unserer SGK einfach zu viele Fragen offenlässt. Es wird nicht Rechtssicherheit, sondern Rechtsunsicherheit entstehen, sodass dann viele Einzelfälle vom Gericht entschieden werden müssen. Glauben Sie mir: Jeder Fall liegt wieder etwas anders. Je detaillierter wir regeln, je mehr Unsicherheit schaffen wir. Die Lösung des Ständerates ist durchdacht, schützt Kantone und kleine Gemeinden vor doch grossen und auch ungerechtfertigten Mehrkosten und gibt die grösstmögliche Rechtssicherheit. Nicht umsonst haben Sie dies ohne Gegenvotum und Gegenantrag im Herbst so beschlossen. [GZ]

Ich bitte Sie wirklich dringend, an Ihrem Entscheid festzuhalten.