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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2017-03-01

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-01

Wortprotokoll

Ein Wort zu Beginn ganz allgemein zu pflegenden Angehörigen: Der Kommissionssprecher hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der gesellschaftliche Wert der Arbeit, die von sehr vielen pflegenden Angehörigen geleistet wird, fast unermesslich ist. Man kann dann versuchen, ihn volkswirtschaftlich auszurechnen. Das wurde in verschiedenen Studien auch gemacht. Man sieht dann - Sie haben "hartherzig" gesagt -, dass es in Franken und Rappen gemessen ein sehr grosser Wert ist. Aber auch gesellschaftlich müssen wir sehen, dass hier ganz wichtige Aufgaben zu Hause wahrgenommen werden, welche sonst in Institutionen wahrgenommen werden müssten. Das geschieht seitens der pflegenden Angehörigen aus Liebe, das geschieht aus Zuwendung, und das geschieht aus der Notwendigkeit der Situation heraus.

Ich bin der Meinung, dass wir als Politikerinnen und Politiker, als Parlament zur Kenntnis zu nehmen haben, dass jene Personen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit brauchen. Wir müssen auch sehen: Wenn wir dort nicht Entlastung bieten, riskieren wir, an einer Säule zu sägen, die sonst irgendwie ersetzt werden müsste, auf deutlich teurere Art und Weise. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, den pflegenden Angehörigen stärker das Augenmerk zu schenken, wie wir es mit verschiedenen Vorstössen tun. Im Moment arbeitet ja auch eine entsprechende Subkommission an diesem Thema. Ich denke, wir nehmen hier mit der parlamentarischen Initiative "Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden" die richtige Zielgruppe in den Fokus, nämlich, und das wurde richtig ausgeführt, Familien, auf die diese Belastung und die Notwendigkeit einer Entlastung noch viel stärker zutrifft. Häufig sind die pflegenden Angehörigen, hier insbesondere die Eltern, auch gezwungen, selber auf Verdienst zu verzichten, da sie sich zu Hause eben dem schwerkranken oder dem schwerbehinderten Kind widmen. Oft ist es nicht nur der eine Elternteil, sondern es kommt auch zu Reduktionen beim anderen Elternteil. Das ist ein wichtiger Hinweis, weil wir damit eben auch die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung deutlich machen können.

Es wurde bereits ausgeführt, wie die Vorlage im Detail aussieht. Der erste Punkt ist die Erhöhung des Intensivpflegezuschlages. Das ist ganz entscheidend, weil dort eben auch die pflegenden Angehörigen selbstbestimmt und selbstverantwortlich entscheiden können, welche Form der Entlastung für sie die richtige ist. Das macht sehr viel Sinn, weil wir es mit ganz unterschiedlichen, ganz individuellen Situationen zu tun haben, in Bezug auf die Behinderung oder die Krankheit, aber auch in Bezug auf die Situation der Eltern. [PAGE 61]

Der andere Punkt - die Verbesserung beim Assistenzbeitrag - ist ebenfalls zentral. Denn führt die Erhöhung des Intensivpflegezuschlages bei jenen Familien, die einen Assistenzbeitrag beziehen, zu einer gleich hohen Reduktion des Assistenzbeitrages, dann wäre es ein Nullsummenspiel. Wir würden eben genau bei jenen Familien, wo wir die Unterstützung als notwendig erachten, keine Wirkung erzielen. Gerade diese Familien sind es jedoch, die in besonderem Masse darauf angewiesen sind.

Ich bin froh um das deutliche Zeichen, das die Kommission hier gesetzt hat, und möchte Ihnen deshalb ebenfalls empfehlen, dem Antrag der Kommission und nicht dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und diese beiden Aspekte zu unterstützen.

Der Transparenz halber möchte ich noch anfügen, dass ich das auch empfehle namens Inclusion Handicap, der Behindertendachorganisation, die ich präsidiere.

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