Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-03-01
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: Am 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" mit einem Jastimmenanteil von fast 90 Prozent angenommen. Das Bundesgesetz über Geldspiele setzt den neuen Bundesverfassungsartikel 106 um. Das Spielbanken- und das Lotteriegesetz werden in ein Bundesgesetz überführt, das alle Spiele regelt, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Gewinn in Aussicht steht - im Volksmund "Geldspiele" genannt. Das Bundesgesetz bezweckt einerseits, die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen, vor allem vor Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei. Andererseits sollen Erträge aus den Geldspielen zugunsten der AHV, der IV sowie zugunsten von gemeinnützigen Zwecken inklusive Sport verwendet werden.
Gemäss einer vom Bund mandatierten und von der Universität Bern erarbeiteten Studie werden auf dem Schweizer Geldspielmarkt zurzeit jährlich knapp 2,2 Milliarden Franken Bruttospielertrag erzielt. Davon entfallen rund 30 Prozent auf die 21 Spielbanken und zirka 40 Prozent auf die beiden Lotteriegesellschaften. Gut einen Viertel, 600 Millionen Franken, erwirtschaften illegale landbasierte und illegale Online-Geldspielanbieter sowie Spielstätten unmittelbar hinter der Schweizer Grenze. Der Rest entfällt auf Kleinlotterien, Geschicklichkeitsspielautomaten, Tombolas, Wetten und Pferderennbahnen. Der Gesamtmarkt wächst, wobei das illegale Angebot überdurchschnittlich zulegt, was darauf zurückzuführen ist, dass geeignete Gesetzesgrundlagen für dessen Bekämpfung bislang fehlen.
2015 flossen aus den Spielbanken und Spielbankenabgaben 273 Millionen Franken an die AHV/IV sowie 47 Millionen Franken an die Standortkantone der 13 Casinos mit Konzessionstyp B. Die Lotteriegesellschaften überwiesen ihren gesamten Gewinn von 548 Millionen Franken an die Kantone und an den nationalen Sport, insbesondere an Swiss Olympic. Die Kantone unterstützen mit den Lotteriegeldern gemeinnützige Projekte im Bereich Kultur, zum Beispiel das Filmfestival Locarno, im Bereich Soziales, zum Beispiel Procap, sowie den Nationalpark und den Breitensport.
Geldspiele sind aufgrund der damit verbundenen Gefahren weltweit reguliert. Mit den Beschränkungen beziehungsweise mit der Konzessionierung erfolgen eine Verknappung und Verteuerung des Spielangebots und eine Vermeidung aggressiver Konkurrenzsituationen. Beides trägt entscheidend zum Schutz vor Spielsucht bei. Auf der Anbieterseite fallen aufgrund der Regulierung hohe Gewinne an, die ganz oder teilweise zugunsten der Allgemeinheit abgeschöpft werden.
Der Entwurf, über den wir heute beraten, stimmt zu grossen Teilen mit der heutigen, bewährten Regelung und Vollzugspraxis überein. Spielbanken benötigen weiterhin eine Konzession des Bundes, werden vom Bund beaufsichtigt und leisten unverändert eine Spielbankenabgabe, die primär für die AHV/IV bestimmt ist. Die Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele bedürfen weiterhin einer kantonalen Bewilligung. Sie unterstehen der Aufsicht durch die Kantone, und die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten müssen wie heute vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, wie erwähnt namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, verwendet werden. Im privaten Kreis kann weiterhin ohne Bewilligung um Geld gespielt werden.
Es gab bei der Beratung in der Kommission unbestrittene Aktualisierungen, die sich aufzwingen. Die Definitionen und Bewilligungsvoraussetzungen der unverändert übernommenen Spielkategorien - Lotterien, Sportwetten, Spielbankenspiele und Geschicklichkeitsspiele - werden teilweise modifiziert. Damit wird einerseits den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung getragen, andererseits werden Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen minimiert. Neu können auch Spielbankenspiele online durchgeführt werden. Pokerturniere werden unter engen Voraussetzungen auch ausserhalb der Spielbanken erlaubt. Weiter wird den Lotteriegesellschaften ein attraktives Sportwettenangebot ermöglicht.
Vor dem Hintergrund dieser Anpassungen des zulässigen Spielangebotes sieht der Gesetzentwurf ein umfassendes Paket von aufeinander abgestimmten Schutzmassnahmen zur Erhöhung des Schutzes der Spielenden vor exzessivem Geldspiel vor. Geldspielanbieterinnen haben in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial und vom Vertriebskanal der jeweiligen Spiele angemessene Schutzmassnahmen zu treffen. Als schärfste Massnahme müssen sie überforderte Spielende mit einer Spielsperre belegen und dadurch vom Spiel ausschliessen. Punkto Spielsuchtprävention wird die Schweizer Gesetzgebung zu den strengsten in Europa gezählt. Zudem werden auch die Kantone verpflichtet, Präventionsmassnahmen zu ergreifen sowie Beratungen und Behandlungen anzubieten.
Auch den weiteren vom Geldspiel ausgehenden Gefahren wird Rechnung getragen. So sind zahlreiche Bestimmungen für einen sicheren und transparenten Spielbetrieb, Massnahmen gegen Sportwettkampf-Manipulationen sowie die Unterstellung der Spielbanken und der Lotteriegesellschaften unter das Geldwäschereigesetz vorgesehen. Während die heutigen Bestimmungen zur Spielbankenabgabe unverändert übernommen werden, macht der Entwurf den Kantonen neu weiter gehende Vorgaben für die gemeinnützige Verwendung der Erträge aus den Lotterien und Sportwetten.
Es gab aber auch umstrittene wichtige Bestimmungen: Lotterien und Geschicklichkeitsspiele, Gewinnspiele zur Verkaufsförderung sollen gemäss Bundesrat unter der Voraussetzung [PAGE 81] zulässig bleiben, dass an ihnen auch gratis teilgenommen werden kann. Der Ständerat hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass solche Spiele nur dann zulässig sein sollen, wenn die Veranstalter damit keine Gewinne erwirtschaften. Die Teilnahmegebühr dürfte demnach in jedem Fall nur die Kosten für die Übermittlung der Teilnahme decken. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sprach sich für die Variante des Bundesrates aus und will es damit insbesondere der Presse und dem Fernsehen ermöglichen, mit solchen Spielen weiterhin Gewinne zu erzielen.
Sowohl der Ständerat als auch eine knappe Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates - es gab einen Stichentscheid des Präsidenten - stimmten dem Entwurf des Bundesrates zu, wonach die Spielbanken neu um eine Erweiterung ihrer Konzession für ein Online-Angebot von Spielbankenspielen ersuchen können. Die Kommissionsminderheit votierte für die Ausschreibung einer separaten Online-Spielbankenkonzession. Ausländische Online-Anbieter, die in der Schweiz bereits seit Jahren aktiv sind, seien zur Erfüllung von Sozialschutzauflagen einzubinden und zur Spielbankenabgabe zu verpflichten. Die Kommissionsmehrheit zweifelt wie der Bundesrat und der Ständerat daran, dass diese vornehmlich an Offshore-Standorten domizilierten Online-Anbieter, die sich in den letzten fünfzehn Jahren über die geltenden Verbote im Spielbanken- und im Lotteriegesetz hinweggesetzt haben, Garanten für einen verlässlichen, sozialverträglichen Online-Spielbankenbetrieb sind und bereit wären, die im internationalen Vergleich hohen Schweizer Spielbankenabgaben zu bezahlen.
Um das illegale Online-Geldspielangebot einzudämmen, sieht die Vorlage vor, den Zugang zu Websites zu sperren, welche Schweizer Spielende vom Ausland aus bedienen und deren Betreiber trotz entsprechender Aufforderungen der Schweizer Aufsichtsbehörde nicht davon absehen wollen. Im Ständerat gab diese Bestimmung keinen Anlass zu Diskussionen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sprach sich mit einer Stimme Differenz dagegen aus und will die Online-Sperren - so werden sie genannt - nicht aufrechterhalten. Das war die umstrittenste Bestimmung; sie wird auch heute sehr wahrscheinlich zu regen Diskussionen Anlass geben.
Eine Mehrheit der Kommission empfiehlt dem Nationalrat, auf das Geldspielgesetz einzutreten und die Detailberatung heute vorzunehmen.