Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-03-01
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Ich möchte als Ergänzung zum Eintretensvotum, das ich für die Kommission gehalten habe, doch noch zwei, drei Dinge präzisieren, die nun in der Eintretensdebatte diskutiert worden sind. Ich kann Ihnen allen versichern, dass sich die Kommissionsmehrheit bei der Beratung des Geschäftes weder durch die protestantische oder die katholische Moral leiten liess, wie dies Kollege Glättli insinuiert hat, noch waren die Sirenengesänge von Kollege Lukas Reimann von mehr Steuereinnahmen und AHV-Beiträgen Leitlinie, noch hat die Dreigroschenoper, die von Herrn Flach bemüht wurde, zwingend einen Einfluss auf die Beschlussfassung der Kommission gehabt.
Die Mehrheit der Kommission nahm bei der Beratung zwei, drei klare Rahmenbedingungen als Grundsatz. Zum einen war es die Bundesverfassung - der vielzitierte Artikel, der 2012 von der Bevölkerung mit knapp 90 Prozent akzeptiert worden ist -, zum andern waren zahlreiche Expertinnen- und Expertenberichte Grundlage für unsere Beratung und nicht zuletzt die Vernehmlassung, die uns zugänglich war. Dies war das Umfeld, in dem wir die Beratungen in der Kommission vorgenommen haben.
Uns war klar, dass wir uns eben nicht in einem freien Markt bewegen, dass eben nicht die Logik der freien Marktwirtschaft spielt, sondern dass wir und eben auch 90 Prozent der Bevölkerung einen stark eingegrenzten Markt wollen. Dieser stark regulierte Markt soll vornehmlich die Gefahren bannen, die das Geldspiel birgt, oder sie zumindest mindern. Diese sind, wie gesagt, Spielsucht, Betrug, Wettkampfmanipulationen und vor allem auch Geldwäscherei.
Die Vorlage, die wir beraten, berücksichtigt zudem - darum hat in der Kommission auch eine Mehrheit für Eintreten votiert - die technologischen Entwicklungen. Wir haben es heute gehört: Diese müssen vom Gesetz zwingend berücksichtigt werden. Zudem soll das Gesetz auch die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen besser regeln und die Grauzonen zwischen Bund und Kantonen minimieren. Der letzte Punkt, der in diesem Gesetz aufgenommen wird, ist grundsätzlich die wachsende Anzahl illegaler Geldspielangebote. Wir haben dort eine exponentielle Entwicklung, auch das müssen wir einbeziehen.
Das vorliegende Gesetz bietet die Möglichkeit, all diese Aspekte zu regeln. Die Kommission empfiehlt Ihnen - ich wiederhole das -, einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit II (Arslan) abzulehnen.