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Burkart Thierry · Nationalrat · 2017-03-01

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-01

Wortprotokoll

Bei Artikel 48 Absatz 3 geht es um die Rechnungslegung, namentlich um die Löhne der Veranstalter von Grossspielen, das heisst von Lotterien und Casinos. Hier ist gewollt, dass die Löhne im Rahmen der Rechnungslegung offengelegt werden, und zwar gemäss dem Antrag Reimann Lukas in der Kommission beziehungsweise dem Antrag der Mehrheit der Kommission. Ich möchte hier an meine Argumentation bei Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben i und j anknüpfen, wo ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass es sich bei den Lotteriegesellschaften nicht um Bundesunternehmen, sondern um Unternehmen der Kantone handelt und der Bund eigentlich keine entsprechende Gesetzgebungskompetenz hat. Es würde sich um einen Eingriff in kantonale Organisationshoheiten handeln. Ich habe ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei den Casinos um private Unternehmen handelt und eine Lohnobergrenze weiter ginge als bisher sämtliche gesetzlichen Eingriffe, die wir auf Bundesebene jeweils vorgenommen haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auch in Konsequenz zu Ihrem Beschluss bei Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe i, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und meiner Minderheit Burkart zu folgen. Das scheint mir konsequent zu sein, auch hier im Rahmen dieses Gesetzes.