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Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-03-01

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-03-01

Wortprotokoll

Mit dem Antrag der Minderheit III schlagen wir Ihnen ein Konzept vor, das eine Alternative [PAGE 124] sowohl zum Antrag der Kommissionsmehrheit als auch zum bundesrätlichen Entwurf darstellt. Der Bundesrat will Netzsperren mit einer Umleitung auf Warnseiten. Die Kommissionsmehrheit will abwarten, beobachten und delegiert die Kompetenz, Massnahmen zu ergreifen, an den Bundesrat.

Es ist falsch, Netzsperren einzuführen. Warum? Sie sind erstens unwirksam. Sie sind zweitens unverhältnismässig. Und drittens stehen Netzsperren technisch im Widerspruch zum Ziel der Grünen, das Domain-Namen-System angesichts von kriminellen Manipulationen sicherer zu machen.

Netzsperren sind unwirksam, da sie sogar ohne besondere Computerkenntnisse einfach und kostenlos umgangen werden können. Ich sage Ihnen wie: Es reicht, den Opera-Browser herunterzuladen - vielleicht verwenden Sie diesen ja schon -, damit man mit einem Klick vor der Adresszeile auswählen kann, ob Ihr Internetverkehr über Holland, über die USA oder Japan umgeleitet werden soll; und schon ist die Netzsperre ausgehebelt. Es ist ausserdem rechtspolitisch schädlich, wenn sich die Rechtsdurchsetzung offensichtlich untauglicher Mittel bedient und Normen erlassen werden, von denen der Gesetzgeber von Beginn weg weiss, dass deren Erlass kaum wirksam sein wird. Es würde zudem zu fragwürdigen Eingriffen in die Grundrechte kommen, zumal solche unwirksamen Massnahmen mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit klar abzulehnen sind.

Ganz sicher ist aber auch: Netzsperren mit Umleitungen auf Warnseiten machen das Internet unsicher. So werden Internetprovider gezwungen, die Auskünfte der Namensverzeichnisse, der sogenannten Domain Name Server, zu fälschen. Ganz simpel ausgedrückt: Wenn Sie einen Domain-Namen wie www.verbotenes-geldspiel.com eingeben, muss dieser Name in eine Internetadresse übersetzt werden. Die vorgesehene Netzsperre würde so umgesetzt, dass statt der konkreten Internetadresse jene der Warnseite herausgegeben wird. Dieselbe Technik setzen Cyberkriminelle ein, um jemanden auf eine falsche Seite zu locken. Zum Glück gibt es eine Technik namens DNSSEC, die es ermöglicht, solche gefälschten Auskünfte zu erkennen. Die Grünen sind, zusammen mit Cybersicherheitsexperten wie Switch, der Meinung, man müsse die Verbreitung dieser Technik zur Bekämpfung der Internetkriminalität massiv vorantreiben. Damit würde aber die vorgesehene Form der Netzsperre mit Warnseiten technisch schlicht verunmöglicht.

Zu guter Letzt tangieren Netzsperren die Freiheit und Offenheit des Internets. Rein finanzielle Interessen einzelner Branchen rechtfertigen aus meiner Sicht keinen Eingriff in die persönliche Freiheit und Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzer.

Bereits bei der Eintretensdebatte wurde uns vorgeworfen, wir wollten überhaupt keine Massnahmen treffen. Wir sind aber keineswegs für ein totales Laisser-faire. Im Gegenteil: Mit der Minderheit III schlage ich alternative Methoden vor, die dazu beitragen, dass der erste Zugriff auf nichtkonzessionierte Online-Geldspiele erschwert wird. Das Konzept heisst Delisting, das heisst, die gebräuchlichen Suchmaschinen sollen Suchresultate ausblenden, welche auf nichtkonzessionierte, also in der Schweiz illegale Angebote verweisen. Ebenso sollen auch Internet-Werbenetzwerke - zu denken ist dabei auch an soziale Netzwerke wie Facebook - keine Online-Werbungen für solche nichtkonzessionierten Angebote schalten dürfen.

Ich fasse zusammen: Netzsperren sind untauglich, grundrechtlich problematisch, unverhältnismässig, und sie sind technisch nicht mit den wichtigen Entwicklungen hin zu einer grösseren Sicherheit des Internets zum Schutz vor Cyberkriminalität vereinbar. Im Gegensatz zum Mehrheitsantrag wollen wir aus unserer Sicht andere, aber ebenso wirksame Massnahmen umsetzen, welche dazu dienen, dass der Zugang neuer Kundinnen und Kunden zu nichtkonzessionierten ausländischen Online-Geldspielen erschwert wird.

Stimmen Sie für den Antrag der Minderheit III (Arslan), also für einen guten Kompromiss zwischen einem unwirksamen Verbot und dem vorläufigen Verzicht auf konkrete Massnahmen.

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