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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-06

Wortprotokoll

Ein Kernkraftwerk kann seinen Betrieb wieder aufnehmen, wenn es die gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit erfüllt. Eine entsprechende Freigabe kann erfolgen, wenn die Bedingungen für das Ines-Ereignis nicht mehr vorliegen. Nachdem die Bedingungen identifiziert wurden, die im Kernkraftwerk Leibstadt an einzelnen Brennstäben zum sogenannten Dry-out geführt hatten, und im Werk entsprechende Massnahmen zur Auslegung und zum Betrieb des neuen Reaktorkerns getroffen wurden, hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat deshalb mit Auflagen die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde gab es keinen Grund mehr, warum das KKW seinen Betrieb nicht wieder aufnehmen konnte, da alle sicherheitstechnischen Nachweise durch den Betreiber erbracht worden sind. Die Beurteilung ergab, dass in Leibstadt ein sicherer Betrieb ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt gewährleistet ist.