Reimann Maximilian · Nationalrat · 2017-03-06
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-06
Wortprotokoll
Werte Frau Bundespräsidentin, so klar scheint mir die Sache doch nicht zu sein. Erlauben Sie mir deshalb eine Zusatzfrage. Ihr Bundesamt bezog sich - ich habe die Verfügung gelesen - bei der Ablehnung der Gemeindeschreiber spezifisch auf die allgemeine Begriffsbestimmung des kantonalen Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes sowie auf ein hyperbürokratisches Merkblatt der Post. Hätte Ihr Bundesamt aber auch den spezifischen Beglaubigungsartikel 61 im kantonalen Gesetz gelesen, hätte es einen Gemeindeschreiber hier sehr wohl als Beglaubigungsperson akzeptieren können.[GZ]
Deshalb meine Frage: Gilt für Sie im Zweifelsfall nicht auch der Grundsatz "In dubio für weniger Bürokratie"?