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Schmid Martin · Ständerat · 2017-03-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Am 18. Dezember 2015 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) verabschiedet. Das Gesetz soll dahingehend geändert werden, dass das vereinfachte Abrechnungsverfahren nur noch bei Anstellungen im Privathaushalt möglich ist. Ausserdem sollen die Kontrollorgane den zuständigen Stellen auch Feststellungen ausserhalb des Kontrollgegenstandes melden können und selber mehr Informationen, insbesondere mehr Rückmeldungen der verschiedenen Behörden, erhalten. Schliesslich sollen die Kontrollorgane auch die Kompetenz erhalten, bei Verstössen gegen die Pflicht zur Anmeldung eines neuen Betriebs bei der Unfallversicherung oder bei Verstössen gegen die Aufzeichnungspflicht gemäss Artikel 93 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung(UVG) selbstständig eine Sanktion auszusprechen.

Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Herbstsession 2016 beraten. Der Nationalrat will das vereinfachte Abrechnungsverfahren nach Artikel 2 nicht auf Privathaushalte beschränken. Zudem will er nicht, dass kantonale Kontrollorgane die zuständigen Behörden oder Organe über Verstösse gegen einen als allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) informieren können. Er lehnt es ab, dass das Seco den kantonalen Kontrollorganen Weisungen erteilen kann. Der Nationalrat strich auch die Sanktionsmöglichkeiten für den Fall einer Verletzung von Anmelde- und Aufzeichnungspflichten. In der Gesamtabstimmung nahm er die Vorlage mit 107 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.

Der Bundesrat begründet die Revisionsvorlage damit, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit fortgesetzt und intensiviert werden müsse. Ein wirksames Instrumentarium dazu ist gemäss Bundesrat unabdingbar. Schwarzarbeit hat verschiedene negative Auswirkungen. Sie verursacht Schaden bei den Sozialversicherungen, Steuerausfälle bei Gemeinwesen, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Wirtschaftsakteuren, welche zulasten der ehrlichen Unternehmer gehen, und sie kann für die betroffenen Arbeitnehmer zu einem mangelnden Versicherungsschutz führen. Die gesamte Schweizer Bevölkerung ist somit Verliererin, wenn dieser Kampf nicht ernst genommen wird.

Das BGSA hat sich nach Auffassung des Bundesrates in der Praxis zwar grundsätzlich bewährt. Die neugeschaffenen kantonalen Kontrollorgane haben sich zwischenzeitlich etabliert, und die vom Gesetz gewollte Zusammenarbeit zwischen den Kontrollorganen und den fachlich zuständigen Behörden funktioniert gemäss Bundesrat in vielen Fällen wie vorgesehen. Die Frage ist deshalb, sofern alles gut funktioniert: Wieso dann eine Revision an die Hand nehmen? Wo drückt in der Praxis der Schuh? Mit der Revision sollen gemäss Bundesrat einerseits bestehende Mängel beseitigt und soll andererseits die Wirksamkeit der Schwarzarbeitsbekämpfung optimiert werden. Im Zentrum stehen Massnahmen für einen effizienteren Vollzug des Gesetzes, z. B. durch einen verbesserten Informationsaustausch zwischen dem Kontrollorgan und den betroffenen Behörden.

Im Dezember 2015 hatte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zuwanderungsartikels in der Bundesverfassung ein Paket mit vier Pfeilern zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt verabschiedet. Die vorgeschlagene Regelung bewegt sich in diesem Kontext und kann helfen, Verstösse gegen die für allgemeinverbindlich erklärten GAV effizienter aufzudecken. Ein weiterer wichtiger Punkt ist gemäss Bundesrat die Stärkung der Aufsichtsfunktion der Verwaltung. Zudem soll das vereinfachte Abrechnungsverfahren, wie ich es erwähnt habe, eingegrenzt werden, da sich in der Vergangenheit wiederholt gezeigt hat, dass es für Zwecke benutzt wurde, für die es nicht vorgesehen ist. Die Eingrenzung bezieht sich dabei auf den ursprünglich angedachten Zweck, nämlich die Vereinfachung für private Arbeitgeber, welche keine grosse Ahnung von Abläufen beim Abschluss eines Arbeitsvertrages haben. Für sie soll das gesamte Prozedere erleichtert werden, damit ihre Angestellten nicht schwarzarbeiten.

Grundlegend neu ist der Vorschlag des Bundesrates, in einem bestimmten Bereich eine Möglichkeit zur Verhängung von Bussen durch die Kontrollorgane zu schaffen. Mit Artikel 18a soll Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten gemäss UVG vorgebeugt werden, und wo nötig, sollen sie auch sanktioniert werden können. Es besteht heute die Gefahr, dass unterjährige Anstellungen den Ausgleichskassen gar nicht mehr gemeldet werden.

Die Eintretensdebatte in der ständerätlichen Kommission verlief sehr kontrovers. Nach Auffassung der Mehrheit handelt es sich beim bundesrätlichen Entwurf um eine ausgewogene Vorlage zur Verstärkung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Dort, wo Mängel bestehen, werden diese beseitigt, und dort, wo die Wirksamkeit verbessert werden kann, wird dies an die Hand genommen. Gleichzeitig werden für die Arbeitgeber nach Auffassung der Mehrheit keine neuen Pflichten eingeführt, und der administrative Aufwand nimmt nicht zu.

Die Minderheit stellt demgegenüber einen Nichteintretensantrag. Sie teilt zwar die Überlegungen des Bundesrates, dass die Schwarzarbeit weiterhin bekämpft werden muss. Sie ist jedoch der Auffassung, dass mit dieser Vorlage nicht wirklich Wesentliches erreicht werde, bzw. sie hat den Eindruck, dass der Berg eine Maus geboren habe und die Bürokratie und der administrative Aufwand für die Betriebe ungebührlich zunehmen würden. Die Vorlage gehe zudem noch mit einigen stärkeren Vorschriften und Einschränkungen einher, sodass letztlich in Erwägung zu ziehen sei, darauf nicht [PAGE 75] einzutreten, da der Bundesrat selbst sage, dass sich die bisherigen Massnahmen und die bisherigen gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich bewährt hätten. Selbstverständlich gebe es überall schwarze Schafe, und man könne immer Verbesserungen machen. Die Schwarzarbeit scheine aber zumindest nicht zugenommen zu haben. Zudem seien im Nationalrat so viele Anträge gestellt und gutgeheissen worden, dass von diesem Geschäft nicht mehr viel übrig bleibe und man die Übung abbrechen solle. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag stimme nicht mehr.

Demgegenüber ist für die Mehrheit wichtig, dass mit diesen Gesetzesänderungen keine neuen Pflichten für die Arbeitgeber entstehen. Es seien alles bestehende Pflichten, und es werde dafür geschaut, dass sie auch eingehalten würden. Es würden denn auch nicht mehr Kontrollen durchgeführt. Das sei nicht die Absicht des Gesetzes, und das werde in der Botschaft auch mit keinem Wort gesagt. Die Mehrheit möchte mit dem Bundesrat die Qualität verbessern und Missbräuche bekämpfen. Insbesondere um die Qualität zu verbessern, braucht es eine Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, wie das auch bei den flankierenden Massnahmen vorgesehen ist. Deshalb vertritt die Mehrheit die Meinung, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision eine sinnvolle Ergänzung zum heute Bestehenden ist und dass ihr zugestimmt werden sollte.