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Hefti Thomas · Ständerat · 2017-03-06

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Mit der Mehrheit ist sich die Minderheit völlig einig: Die Schwarzarbeit ist schädlich und muss bekämpft werden. Das ist Sinn und Zweck des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es besteht, und es wird ihm auch attestiert, dass es sich grundsätzlich bewährt hat. Selbstverständlich, wenn es einen Grundsatz gibt, dann gibt es immer auch einige Ausnahmen. Aber das führt die Mehrheit besser aus als ich.

Das Gesetz hat insbesondere verlangt, dass die Kantone ein Kontrollorgan einrichten oder bezeichnen. Es hat die Sanktionsmöglichkeiten verschärft, und das Gesetz hat ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren gebracht, was man bei der Schaffung des Gesetzes besonders betont hat. Nun soll im Zuge dieser Revision das vereinfachte Abrechnungsverfahren gerade wieder abgeschafft werden, mit einer Begründung, die die Minderheit nicht zu überzeugen vermag.

Was bringt die Vorlage? Für die Minderheit - ich kann den Sprecher der Kommission, glaube ich, zitieren - hat der Berg irgendwie eine Maus geboren. Die Änderungen bewegen sich in einem Rahmen, wo man sich fragen muss, ob diese Änderungen wirklich helfen. Diese Änderungen sind derart technischer und vollzugsmässiger Natur, dass man sich fragen kann, ob man dafür den Gesetzgeber wirklich bemühen muss. So heisst es zum Beispiel betreffend Leistungsvereinbarungen, dass dies bereits heute bestehende Praxis sei. Es wird also diesbezüglich nichts geändert. Man kann weiterführen und auch ausbauen, weil man immer ausbauen kann, was heute schon Praxis ist.

Was die weiteren Anpassungen betrifft, so kann ich die Botschaft zitieren: "Neben den oben aufgeführten Anpassungen werden in der Revision auch weitere Artikel des BGSA angepasst, welche allerdings zu keiner Änderung in der Praxis führen." (BBl 2016 166) Da mag man sich doch fragen, ob es nötig ist, diese Anpassungen im Gesetz vorzunehmen. Wenn Sie noch ein bisschen weiter lesen in der Botschaft, dann finden Sie dort zum Beispiel die folgende Feststellung: "Die Vorlage hat keine besonderen anderen Auswirkungen auf den Bund." (BBl 2016 178f.) Ja, was ist dann? Es steht dort ebenfalls: "Eine signifikante Auswirkung auf die Volkswirtschaft ist nicht zu erwarten." Wofür machen wir denn eine Novelle?

Die Vorlage hat, so die Botschaft, auch keine besonderen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Mit ihr werden auch keine parlamentarischen Vorstösse aufgenommen. Es gab zu dieser Materie keine parlamentarischen Vorstösse, die man jetzt mit dieser Vorlage abarbeiten müsste. Wie man weiss, sind die Vorstösse ja sonst nicht so rar. Das ist sicher ein Zeichen dafür, dass sich diese Gesetzgebung grundsätzlich bewährt hat. Die Vorlage ist auch nicht in der Legislaturplanung. Sie war nicht in der früheren und sie ist nicht in der aktuellen Legislaturplanung.

Schliesslich, und das ist meine Schlussbemerkung, steht in der Botschaft noch: "Die Revision steht in keinem Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates." (BBl 2016 180) Wenn es so ist, kann man getrost der Minderheit folgen, die Praxis verbessern und damit die Schwarzarbeit so, wie man es begonnen hat, gut bekämpfen.