Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-06
Wortprotokoll
Das Parlament hat im neuen Energiegesetz, über das am 21. Mai 2017 abgestimmt wird, Richtwerte für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sowie für den Strom- und den Energieverbrauch beschlossen. Die Massnahmen, die das Parlament mit den Gesetzesänderungen im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 beschlossen hat, orientieren sich an diesen Richtwerten. Zeichnet sich ab, dass die Richtwerte nicht erreicht werden können, soll der Bundesrat gemäss Artikel 55 des Energiegesetzes die zusätzlich notwendigen Massnahmen beantragen. Seine Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes wird der Bundesrat bis Ende 2017 verabschieden.
[VS]