de Courten Thomas · Nationalrat · 2017-03-06
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, Artikel 3 Absatz 4, wo es um die Vermögensverwaltung geht, um einen Satz zu ergänzen: "Die Anlagen in Fremdwährungen dürfen 30 Prozent der Fondsvermögen nicht übersteigen."
Es geht hier um eine Frage der Sicherheit der Anlagen. Wie den Geschäftsberichten von Compenswiss zu entnehmen ist, wurden in der Vergangenheit immer mehr Anlagen in Fremdwährungen und auch im Ausland getätigt. Damit wurden und werden sehr grosse Risiken eingegangen. Der Grundsatz, dass man beim Vermögen nicht alle Eier in einen Korb legen, sondern diversifiziert anlegen sollte, ist mir bekannt. Ich bin aber der Auffassung, dass das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz und in die Möglichkeit, von politischer Seite her für Stabilität des Finanzplatzes zu sorgen, Argumente dafür sind, aus Sicherheitsgründen die Anlagen in Fremdwährungen zu begrenzen. Ich erinnere daran, dass es hier um Volksersparnisse, um Schweizer Volksvermögen geht, um es deutlich zu sagen. Dieses unser Volksvermögen sollte mehrheitlich auch in der Schweiz investiert werden.
Seriöse und nachhaltige Anlagemöglichkeiten bestehen in der Schweiz genügend - in Schweizer Aktien, in Schweizer Immobilien oder auch in Gold, normalerweise auch in Obligationen in Schweizerfranken, solange sie Rendite abwerfen. Der Rest, maximal 30 Prozent, soll weiterhin in lohnende Investments im Ausland angelegt werden können. Mit Investitionen unseres Volksvermögens in der Schweiz erzielen wir auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen für die Schweiz. Es fördert direkt die Wirtschaft, die Innovation und die Weiterentwicklung in unserem Land.
Wir schlagen deshalb vor, für die Ausland-Investments bzw. Anlagen in Fremdwährungen eine Quote von 30 Prozent einzuführen. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen.