Häsler Christine · Nationalrat · 2017-03-06
Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Ich kann es vorwegnehmen: Die Grünen unterstützen die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, welche die Verwaltung der drei Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO übernimmt. Mit der Bildung und Bezeichnung ihrer Organe verfügt Compenswiss über eine Rechtspersönlichkeit und eine eigene, eindeutige Rechtsstellung. Sie soll für die Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO zuständig sein, die Mittel sicherstellen und die Vermögensanlagen überwachen.
Für den Bundeshaushalt hat die Errichtung keine Konsequenzen. Der Gesetzentwurf stiess bereits im Vernehmlassungsverfahren grösstenteils auf ein positives Echo. Ein Nichteintreten auf das Geschäft wäre eine verpasste Chance. Die vorliegende Vorlage wird durch die klaren und einstimmigen Entscheide der SGK-SR und des Ständerates zusätzlich gestützt.
Uns Grünen ist es wichtig, dass die Verwaltung der drei wichtigen Fonds auf einer seriösen, soliden gesetzlichen Grundlage basiert; diese liegt hier vor. Wir begrüssen die Vorlage und sind einstimmig für Eintreten.
Ich erlaube mir, unsere Haltung zu den Anträgen bereits jetzt bekanntzugeben, sodass ich in der anschliessenden Detailberatung auf ein Votum werde verzichten können. Die grüne Fraktion unterstützt die Vorlage und steht - abgesehen von zwei Ausnahmen - immer auf der Seite der Kommissionsmehrheit. Ich erläutere nachfolgend die beiden Ausnahmen:
Die erste Ausnahme betrifft die Regelung der Revisionsstelle. Wir unterstützen in Artikel 10 den Antrag der Minderheit Gysi und damit den bundesrätlichen Entwurf. Als Revisionsstelle für die Anstalt ist unseres Erachtens die Eidgenössische Finanzkontrolle die richtige Wahl.
Weiter unterstützt die grüne Fraktion den Antrag der Minderheit Gysi zu Artikel 22 Absatz 2, bei dem es um die Entschuldung der IV geht. Für eine raschere und gerechtere Entschuldung der IV schlagen wir vor, dass der Bund den jährlichen Zinsaufwand der IV auch über den Ablauf der befristeten Sanierungsmassnahme hinaus übernimmt, also bis zur definitiven Entschuldung, wie das der Antrag der Minderheit Gysi verlangt. Die IV befindet sich bereits heute in einer sehr angespannten finanziellen Lage, die sich auch sehr spürbar auf die Betroffenen auswirkt. Die Übernahme des Zinsaufwandes durch den Bund brächte hier immerhin etwas Entlastung.
Wie gesagt: Wir sind für Eintreten. Wir unterstützen die beiden Anträge der Minderheit Gysi, wir unterstützen auch den Antrag Lohr zu Artikel 17 und sonst jeweils die Kommissionsmehrheit.