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Sauter Regine · Nationalrat · 2017-03-06

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Zum Minderheitsantrag zu Artikel 10 Absatz 1 kann ich Folgendes ausführen:

Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf vorgesehen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle für Compenswiss bezeichnet wird. Der Ständerat nahm von diesem Vorhaben Abstand. Er war sich einig, dass eine unabhängige [PAGE 202] externe Revisionsstelle vorgesehen werden muss. Allerdings sah er als Wahlgremium den Verwaltungsrat von Compenswiss vor.

Die nationalrätliche Kommission erkannte hierin einen Verstoss gegen allgemeine Corporate-Governance-Grundsätze, wonach in der Regel die Generalversammlung oder die Mitgliederversammlung einer Organisation die Revisionsstelle bezeichnet und nicht der Verwaltungsrat oder Vorstand selber. Solche Gremien fehlen im Falle von Compenswiss. Behelfsmässig sieht der Antrag der Kommission deshalb den Bundesrat als Wahlorgan vor.

Die Minderheit will an der EFK als Revisionsstelle festhalten. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Minderheitsantrag abzulehnen.