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Heim Bea · Nationalrat · 2017-03-06

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Wir wissen es alle: Die IV hat nach wie vor Milliardenschulden bei der AHV, und wir wissen auch, wie es dazu gekommen ist. Bis 2011 wurden die Defizite der IV mit Mitteln des AHV-Ausgleichsfonds ausgeglichen. Im Jahr 2011, mit der Bildung des eigenen IV-Ausgleichsfonds, wurde diese Schuld der IV gegenüber der AHV als Verlustvortrag weitergeführt. Dafür hat die IV der AHV einen Schuldzins zu entrichten. Für die Zeit der Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer sieht Artikel 22 Absatz 2 vor, dass der Bund den jährlichen Zinsaufwand auf dem IV-Verlustvortrag übernimmt.

Die SP-Fraktion schlägt Ihnen mit dem Antrag der Minderheit Gysi vor, dass der Bund die Schuldzinsen auch weiterhin, und zwar bis zur definitiven Tilgung der IV-Schuld, übernehmen soll. Warum? Die IV wurde während vieler Jahre [PAGE 203] unterfinanziert. Verantwortlich für diese Unterfinanzierung und damit mitverantwortlich für das IV-Defizit sind nicht die Versicherten, sondern die Politik: Parlament, Bundesrat und alle, die für die Entscheide über die IV zuständig waren. Die Politik sollte deshalb die Verantwortung übernehmen und nicht die Zinslast den Versicherten aufbürden. Es geht nicht an, und es wäre schon gar nicht gerechtfertigt, zusätzlich zur Schuldentilgung auch noch die Zinslast den Versicherten zu überbürden. Die Leistungsbezügerinnen und -bezüger der IV haben bereits in den vergangenen Jahren mit markanten Einbussen einen substanziellen Beitrag zum Abbau der IV-Schulden geleistet.

Aus unserer Sicht ist es darum nichts anderes als fair, dass der Bund auch über den Ablauf der befristeten Sanierungsmassnahmen für die IV hinaus den jährlichen Zinsaufwand auf dem IV-Verlustvortrag übernimmt. Denn erstens beträgt die Verschuldung gegenüber der AHV noch immer rund 11 Milliarden Franken. Zweitens ist es für die AHV wichtig, dass die IV-Schuld möglichst rasch zurückbezahlt wird. Mit der Übernahme der Zinskosten bis zur Entschuldung wäre nach heutigen Prognosen die Entschuldung der IV mindestens um ein Jahr früher möglich, als wenn die Zinsen in Zukunft zulasten der IV gingen. Drittens wird, da die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer für die IV nun Ende Jahr wegfällt, die Schuldentilgung sehr viel schwieriger. Keine Zusatzfinanzierung mehr und nun noch die Schuldzinsen selber finanzieren, das ist ein Doppeldecker an Zusatzbelastung für die IV, nein, es ist sogar ein Tripeldecker angesichts der Parlamentsbeschlüsse, die im Rahmen des Stabilisierungsprogramms gefasst worden sind, denn dort will man ja nochmals 60 Millionen Franken pro Jahr auf Kosten der IV sparen! Dabei bewegt sich die IV mit der Tilgung der Schulden gegenüber der AHV bereits in einem sehr engen Korsett. Soll dieses nun doppelt respektive dreimal so eng geschnürt werden?

Für unsere Fraktion geht das nicht, und für die IV-Bezügerinnen und -Bezüger schon gar nicht. Für die SP ist es weder gerecht noch gerechtfertigt, zusätzlich zur Last der Schuldentilgung nun auch noch die Schuldzinsen den Versicherten aufzubürden. Zudem besteht das Risiko, dass sich die Marktzinsen in absehbarer Zeit nach oben bewegen. Darum hätte meines Erachtens zumindest eine Obergrenze des Zinssatzes ins Gesetz gehört.

Die Minderheit Gysi, unsere Minderheit, beantragt Ihnen darum, dass der Bund weiterhin den Zinsaufwand der IV übernehmen soll. Ich bitte Sie, im Interesse der Versicherten, im Interesse der IV, im Interesse auch aller Rentnerinnen und Rentner und mit Blick auf die AHV, also im Interesse aller, diesem Antrag zuzustimmen.